Kinder ab 18

Beim Erwachsenwerden scheint das Kinderkriegen noch eine Angelegenheit der fernen Zukunft zu sein, doch irgendwann spielen solche Planungen eine höhere Rolle. Meist wird diese Entscheidung aus emotionalen Gründen getroffen. Die finanzielle Situation solltest du dir aber bei solchen Entscheidungen ebenfalls betrachten, denn Kinder kosten auch Geld. Oft bedenkt man nur die ersten 18 Jahre eines Kindes. Es ist jedoch auch wichtig zu wissen, was du für Kinder ab 18 beachten musst.

 

Was kostet es, für ein Kind zu sorgen?

Allein in den ersten 18 Jahren musst du etwa 130.000 EUR aufbringen, um deinen Nachwuchs zu versorgen. Runtergerechnet auf einen Monat belaufen sich diese Kosten auf 600 EUR.

Natürlich musst du nicht alles auf einmal bezahlen, doch die finanzielle Last bleibt bestehen. Du fragst dich bestimmt, ob der Staat dir mit diesen Kosten nicht auch weiterhelfen kann. Neben dem allbekannten Kindergeld kannst du dir auch einiges durch deine Steuererklärung sparen. Zudem ändert sich einiges, wenn dein Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

 

Was passiert, wenn dein Kind volljährig wird?

Bevor dein Kind volljährig ist, hat es Anspruch auf Kindergeld. Neben dem Kindergeld kommt auch der Kinderfreibetrag hinzu und andere steuerlichen Vorteile.

Ist dein Kind über 18 aber noch unter 25 Jahre alt, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bestehen bleiben. Der Umstand, in welcher der Anspruch weiterhin vorliegt, ist, wenn ein Ausbildungsverhältnis besteht.

 

Unter welchen Umständen bleibt der Anspruch bestehen?

Wie bereits erwähnt, kann der Anspruch auf Kindergeld unter gewissen Umständen weiterhin vorliegen. Dies ist der Fall, wenn dein Kind:

  • Einen Dienst im Ausland nachgeht
  • Ein freiwilliges, ökologisches oder soziales Jahr macht
  • Den Freiwilligendienst aller Generationen absolviert
  • Den Bundesfreiwilligendienst macht
  • Den Internationalen Jugendfreiwilligendienst ablegt
  • Den europäischen/ entwicklungspolitischen Freiwilligendienst nachgeht

 

 

Was gilt bis zum 25. Lebensjahr?

Es gibt junge Menschen, die einen Zivil- oder auch Grundwehrdienst absolvieren. In diesem Fall wird die dort verbrachte Zeit bei Arbeitslosigkeit über das 21. Lebensjahr hinaus berücksichtigt und bei Berufsausbildung über das 25. Lebensjahr. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen erneute Freibeträge oder das Kindergeld beziehen, wenn das Kind bis zum 25. Lebensjahr ein Erststudium beendet oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.  Das ist allerdings nur möglich, wenn das Kind nach der Berufsausbildung eine weitere Ausbildung macht. Auch wenn das Kind einen Bachelor oder Masterstudium absolviert, ist dies möglich. Eine Möglichkeit bietet zudem der Freiwilligenwehrdienst, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können.

 

Was passiert nach dem 25. Lebensjahr?

Auch nachdem dein Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat, kannst du einige Ausgaben in deiner Steuererklärung aufführen. Weiterhin steuerlich absetzbar sind Unterhaltszahlungen und auch die Ausgaben für die Berufsausbildung. Solltest du Ausgaben für die gesetzliche Kranken– und Pflegeversicherung deines Kindes haben, kannst du diese ebenfalls vom Finanzamt berücksichtigen lassen. All diese Kosten kannst du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Du solltest allerdings bedenken, dass du die Grenze von 9.000 EUR (Stand 2018) nicht überschreitest.

 

Wie kannst du mit dem Ausbildungsfreibetrag Geld sparen?

Wenn dein Kind volljährig ist und es sich in einer Berufsausbildung oder einer Schulausbildung befindet, kannst du auch den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung anwenden. Damit du von diesem Freibetrag profitieren kannst, müssen alle Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der Volljährigkeit und dem Ausbildungsstatus ist es ebenfalls wichtig, dass der Nachwuchs nicht mehr im Elternhaus lebt und der Anspruch auf Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag weiterhin besteht.

Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, so kannst du den Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR pro Jahr verwenden.

Der Freibetrag kann auch aufgeteilt werden, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. In diesem Fall muss von beiden Elternteilen ein formloser Antrag beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Kinder ab 18

 

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