Haushaltsnahe Dienstleistungen

Was sind Haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind diejenigen Tätigkeiten, die normalerweise ein Mitglied deines Haushaltes erledigen würde, wofür du allerdings eine*n Dritte*n beauftragst, um diese zu erfüllen. Hier fallen dann Kosten für Dienstleister*innen an. Dies wurde vor allem eingeführt, um Schwarzarbeit zu verhindern und dem Steuerzahler*in eine Art finanzielle Förderung für legale Beschäftigungen zu geben.

 

Was zählt alles zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählt:

  • Die Arbeit bei der Pflege des Gartens
  • Pflegeleistungen
  • Betreuungsleistungen
  • Kinderbetreuung
  • Reinigungsarbeiten in deiner Wohnung oder deinem Haus

Und vieles mehr.

 

Was sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen?

Die sogenannten personenbezogenen Dienstleistungen zählen nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen und sind somit nicht begünstigt. Das sind Dienstleistungen, die zwar zuhause durchgeführt wurden, aber nichts mit dem Haushalt zu tun haben. Frisör und Kosmetikdienstleistungen, sowie Unterricht, wie Nachhilfe zählen nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen und werden also nicht ermäßigt.

 

Wie sieht es mit Handwerkerleistungen aus?

Auch Handwerkerleistungen sind abzugsfähig. Hier werden ebenfalls 20 Prozent der tariflichen Einkommensteuer abzugsfähig, doch bei diesen Dienstleistungen ist der Höchstbetrag auf 1.200 EUR angesetzt.

 

Gibt es Voraussetzungen?

Zunächst dürfen diese Aufwendungen nur einmal pro Haushalt abgezogen werden. So kannst du eine Dienstleistung nicht auch abziehen, wenn dein*e Mitbewohner*in schon zuvor diese Ermäßigung erhalten hat. Außerdem darf der Aufwand nicht schon vorher als Betriebsausgabe, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastung oder einer anderen Aufwendung aufgenommen worden sein.

 

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich, nach Antrag, um 20 Prozent, maximal 4.000 EUR deiner Aufwendungen. Das heißt 20 Prozent, maximal 4.000 EUR der Lohnkosten, die du an einen Dienstleister bezahlt hast, kannst du nach einem Antrag ermäßigt bekommen. Dieser Abzug wird von der Steuersumme abgezogen und nicht vom zu versteuernden Einkommen. Auch hier musst du Nachweise vorlegen.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Was musst du dem Finanzamt nachweisen?

Rechnungen musst du dem Finanzamt nicht regelmäßig zusenden, sondern es genügt, wenn du die Nachweise vorlegen kannst, wenn das Finanzamt danach fragt. Du musst den Dienstleister allerdings per Banküberweisung oder über Dauerauftrag, Online Banking- Überweisungen oder Lastschriftverfahren vergüten. Eine Baranzahlung, Barteilzahlung oder Barzahlung werden nicht vom Finanzamt akzeptiert. Also empfiehlt es sich die Rechnungen jederzeit bereit zu halten.

 

Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden