Handy

Das Handy gehört heutzutage zu unserem Alltagsleben. Denn die Möglichkeiten der kleinen Blackbox erstrecken sich vom Telefonieren über das Lesen der E-Mails und die Kontoverwaltung bis hin zum Online-Shopping. Aber ist dir bewusst, dass du unter bestimmten Voraussetzungen dein Handy von der Steuer absetzen kannst? Wie kannst du dein Handy von der Steuer absetzen, erklären wir dir es gleich.

 

Wie kannst du als Arbeitnehmer dein Handy absetzen?

Nicht nur Freiberufler oder Selbstständige, sondern auch Arbeitnehmer können ihr Handy von der Steuer absetzen. Das setzt grundsätzlich voraus, dass du dein Handy in der Tat für berufliche Zwecke nutzt. Dein Handy kannst du zum Beispiel pauschal maximal 1.000 EUR pro Jahr mit den Werbungskosten als Arbeitsmittel absetzen. In diesem Fall können nur diejenigen Wirtschaftsgüter abgesetzt werden, die zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zählen. Somit darf der Kaufpreis deines Handys nicht 800 EUR zzgl. USt. überschreiten. Für dein Handy, dessen Kaufpreis über 800 EUR netto liegt, gibt es auch die Möglichkeit einer Sammelabschreibung als der normalen Abschreibung über die Jahre oder als Alternative ein Sammelposten für dein Handy.

 

Was musst du noch beachten, wenn du dein Handy von der Steuer absetzen möchtest?

Wenn du dein Handy von deiner Steuer absetzen möchtest, ist es gut, über einen Zeitraum von drei Monaten ein Nutzungstagebuch zu führen. So kannst du nachweisen, dass du dein Handy geschäftlich genutzt hast. Dein Tagebuch sollst du an deiner Steuererklärung als entsprechende Einzelverbindungsnachweise beilegen, damit das Finanzamt es nachvollziehen kann. Oftmals können die Kosten in diesem Fall in Höhe von bis zu 50 Prozent anerkannt werden. Bei den folgenden Berufsgruppen sind die Chancen am höchsten:

  • Mitarbeiter im Außendienst
  • Pfarrer
  • Makler
  • Journalisten
  • Wissenschaftler
  • Projektmanager
  • U.a.

 

Was ist mit deiner Mobilfunkrechnung, kannst du sie auch von der Steuer absetzen?

Sofern du dein Handy für berufliche Zwecke nutzt, ist es möglich. Du kannst pauschal 20 Prozent deiner monatlichen Mobilfunkkosten, jedoch maximal 20 EUR im Monat als Werbungskosten von deiner Steuer absetzen. Somit kommt die Summe dieser Kosten auf 240 EUR im Jahr.

 

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