Fortbildungskosten

Was sind Fortbildungskosten?

Eine Fortbildung liegt nur dann vor, wenn deine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Fortbildungskosten sind also Aufwendungen, die du leistest, um in deinem Beruf auf dem Laufenden zu bleiben oder dich zu verbessern. Diese Kosten zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie erst nach Abschluss der Ausbildung anfallen, also wenn du schon im Berufsleben stehst.

 

Wann kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Es muss unbedingt eine hinreichende berufliche Veranlassung bestehen. Du müsstest dem Finanzamt glaubhaft nachweisen können, dass die Fortbildung für deinen Beruf von Interesse ist. Hierbei kommt es insbesondere auf die vermittelten Inhalte und den Teilnehmerkreis deiner Fortbildung an.

Sollte das Finanzamt deine Fortbildung vordergründig privatveranlasst sehen, so können die Kosten dann nicht übernommen werden.

 

Wie werden die Fortbildungskosten bei der Steuer angegeben?

Die Kosten einer beruflichen Fortbildung gehören zu den Werbungskosten und dürfen in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Zu den Kosten für eine Fortbildung gehören dabei nicht nur die Gebühren für die Weiterbildung, sondern auch viele andere Neben- und Materialkosten.

 

Was sind typische Fortbildungskosten?

Zu den typischen Fortbildungskosten zählen zum Beispiel:

  • Fahrtkosten
  • Kursgebühren
  • Verpflegungsmehraufwand (wenn die Fortbildung über 8 Stunden geht)
  • Kopierkosten
  • Übernachtungskosten
  • Reisekosten (aber nur, wenn die Fortbildung nicht in deiner Arbeitsstätte erfolgt)

Außerdem können auch Materialkosten oder Kosten für die Arbeitsmitteln abgesetzt werden, zum Beispiel:

  • Fachbücher
  • Berufskleidung
  • Schreibwaren
  • Schreibtisch, Tischlampe, Bücherregal
  • Diktiergerät
  • Kosten für Internet und Telefon (hier wird eine Pauschale von 20 EUR im Monat angesetzt)
  • Kosten für Laptop oder PC (Zu beachten ist, dass bei einem Kaufpreis über 410 EUR netto die Summe auf drei Jahre aufgeteilt werden muss)

 

Was, wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet?

Wenn dein*e Arbeitgeber*in die entstandenen Fortbildungskosten erstattet, so kannst du diese steuerfrei annehmen. In diesem Fall entfällt jedoch der Werbungskostenabzug.

 

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