Fahrgemeinschaft

Allein durch die Debatte über Nachhaltigkeit wurden Autos oft thematisiert. Einerseits muss man heute mobil sein, andererseits solltest du aufs Autofahren verzichten. Die Frage ist dann, was die beste Lösung ist. Allein der Weg zur Arbeit stellt schon eine Herausforderung dar. Wenn du mit dem Auto fährst, kann das ganz schön teuer werden und ist auch nicht sehr umweltfreundlich. Öffentliche Verkehrsmittel können allerdings auch schnell überfüllt sein und Verspätungen verursachen. Hast du dir vielleicht mal überlegt, wie eine Fahrgemeinschaft dir helfen kann. Dadurch hast du nicht nur eine angenehme Gesellschaft, sondern kannst dir auch Steuern sparen. Wie das geht, erklären wir dir hier.

 

Was kannst du alles absetzen?

Du kennst bestimmt die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. Keine Sorge, nur weil du in einer Fahrgemeinschaft unterwegs bist, musst du nicht auf diese Pauschale verzichten. Du kannst die volle Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

Wenn du allerdings bei deinem/deiner Kolleg*in mitfährst, hast du nur einen anteiligen Höchstbetrag von 4.500 EUR. Solltest du mit deinem Auto fahren, gilt der reguläre Höchstbetrag. Falls du für dein*e Kolleg*in einen Umweg fahren musst, kannst du diese Strecke leider nicht berechnen. Irrelevant ist, ob du dich ein einer Probezeit befindest, oder Teilzeit beziehungsweise Vollzeit arbeitest.

 

Welche Tage kannst du absetzen?

Da die Pendlerpauschale abhängig davon ist, wie viele Kilometer du für den Weg zur Arbeit gefahren bist, so musst du auch wissen, wie viele Tage du absetzen kannst. Als Arbeitnehmer*in mit einer typischen 5-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt 230 Tage als Arbeitstage im Jahr. Dementsprechend kannst du 280 Tage bei einer 6-Tage-Woche ansetzen. Sämtliche Krankheitstage sowie dein Urlaub sind hier bereits berücksichtigt worden.

Jetzt fragst du dich wahrscheinlich, ob du auch mehr Fahrten geltend machen kannst. Die Antwort ist: Ja. Hierfür ist allerdings eine Bescheinigung deines/deiner Arbeitgebers/in notwendig, die du dem Finanzamt vorlegen kannst.

 

Wo kannst du deine Fahrtkosten in deiner Steuererklärung angeben?

Hierfür musst in du in deiner Steuererklärung unter Anlage N ab der Zeile 31 deine Angaben abgeben. Dort sollten alle diene Ausgaben im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte angegeben werden.

 

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