Erbschein

Wenn du dich mit den Themen „Erbe“ oder „Erbschaftssteuer“ bereits vertraut gemacht hast, dann hast du sicherlich öfters von einem Erbschein gehört. Mehr über den Erbschein und wofür er gut ist, erzählen wir dir hier!

 

Was ist ein Erbschein?

Unter dem Begriff „Erbschein“ kannst du dir ein amtliches Zeugnis vorstellen. Das Zeugnis wird in Form einer Urkunde erteilt. Die Urkunde brauchst du grundsätzlich, um bei einer Bank, Versicherung der einer Behörde nachweisen zu können, dass du der rechtskräftige Erbe bist.

 

Wer kann ein Antrag auf ein Erbschein stellen?

Du bist antragsberechtigt, wenn du

  • Der/Die Alleinerbe*in bist
  • Eine/r der Miterben bist
  • Der/Die Nacherbe*in bist (Nach dem Eintritt des Nacherbefalls)
  • Der/Die Nachlassverwalter*in
  • Der/Die Testamentsvollstrecker*in
  • Der/Die Ersatzerbe*in nach der Anfall der Erbschaft bist
  • Der/Die Vorerbe*in bist
  • Der/Die Erbe*in des Erben bist (Sofern er/sie ebenfalls verstorben sein sollte)
  • Der/Die Erbschaftserwerber*in (Sofern die Erbschaft verkauft werden sollte)
  • Der/Die Nachlassgläubige*r

Auch als nicht eheliches Kind darfst du seit 1998 einen Antrag stellen.

Bist du der/die Pflichtteilsberechtigte*r oder Vermächtnisnehmer*in, so bist du nicht antragsberechtigt.

 

Wo kannst du einen Erbschein beantragen?

Du kannst ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. In der Regel wird das Bezirksamtsgericht dafür verantwortlich sein. Der Antrag müsste nicht zwangsläufig von dir gestellt werden, das können beispielsweise ein/e Notar*in oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin machen.

 

Dokumente, die du benötigst

Für einen Antrag brauchst du in der Regel folgende Dokumente:

  • Reisepass oder Ausweis
  • Familienstammbuch (Um die Verwandtschaft zu bestätigen)
  • Eine Sterbeurkunde
  • Informationen bezüglich Prozesse zu Ihrem Erbrecht
  • Anschriften und Namen der Miterben
  • Den Vermögensstand (sofern eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorhanden war) oder den Güterstand (bei Ehepaaren)
  • Testament oder Erbvertrag
  • Nachweise, die erklären, warum weitere Personen, die erben sollten, keine Erben sind oder sein wollen
  • Angabe, wo der/die Erblasser*in den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte

 

Erbschein

 

 

Was kostet ein Erbschein?

Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Nachlasses. Von dem Nachlass werden jedoch erst die Schulden abgezogen.

Die Gebühren kannst du in der Tabelle zum Gerichts- und Notarkostengesetz finden.

 

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