Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für viele Familien ist es schwer Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Noch schwerer ist es für Alleinerziehende. Mit einem meistens geringerem Haushaltseinkommen bei hohen Betreuungskosten wird es schwer über die Runden zu kommen. Durch den Entlastungsbetrag soll die hohe Belastung vermindert werden. Wie das helfen soll und was das bedeutet erklären wir dir hier.

 

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Mit dem Entlastungbetrag für Alleinerziehende soll deine steuerliche Belastung gesenkt werden. Dieser Entlastungbetrag wird zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens vom erzielten Einkommen abgezogen. Damit verringert sich deine Steuerlast. Wenn du die Lohnsteuerklasse 2 wählst, musst du keinen Antrag auf den Entlastungsbetrag stellen, denn er wird bei der Gehaltsauszahlung berücksichtigt.

 

Wer gilt steuerlich als alleinerziehend?

Es gibt viele Familien, bei denen ein Elternteil den Hauptteil der Erziehung übernimmt. Bei solchen Familien fühlt es sich vielleicht prinzipiell an, als wäre ein Elternteil alleinerziehend, steuerlich ist das aber kein Argument für den Entlastungsbetrag. Elternteile, die nicht die Voraussetzungen des Splittingverfahrens erfüllen, nicht den Haushalt mit einer volljährigen Person teilen oder verwitwet sind, gelten als alleinstehend.

 

Was bedeutet Splittingverfahren?

Steuerlich gibt es für Ehepaare die Möglichkeit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung zu wählen. Wenn du und der Vater oder die Mutter deines Kindes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllt, ist der Entlastungsbetrag ausgeschlossen. Wenn du ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend bist, erfüllst du die Kriterien von Alleinstehenden und kannst somit als alleinerziehend den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.

 

Was bedeutet Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person?

Wenn du mit einer volljährigen Person, für die du keinen Anspruch auf Kindergeld hast, in einem Haushalt lebst, geht man davon aus, dass ihr auch gemeinsam wirtschaftet. Unbedenklich ist es, wenn dein Kind volljährig ist, es aber nicht imstande ist, sich finanziell am Haushalt zu beteiligen. Wenn du mit einer volljährigen Person zusammenlebst, die finanziell an Ausgaben beteiligt ist oder dazu imstande wäre, giltst du nicht als alleinstehend. Das heißt, wenn du mit deinem*r Partner*in nicht verheiratet bist, ihr aber zusammen den Haushalt führt, hast du keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

 

Was passiert, wenn du dich trennst?

Bei einer Trennung von Ehepaaren mit Kind stellt sich immer die Frage, wer das Sorgerecht bekommt. Wenn du und dein*e Partner*in sich darauf einigen, das Sorgerecht gleichmäßig aufzuteilen, kommt die Frage auf, wer den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen kann. Hier könnt ihr gemeinschaftlich entscheiden, wer den Betrag erhält. Wenn das Kind bei einem Elternteil gemeldet ist, aber prinzipiell bei beiden Elternteilen wohnt, wird dem Elternteil der Entlastungsbetrag zugeschrieben, der auch das Kindergeld erhält.

 

Wer bekommt einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Allgemein gilt, dass jedes alleinerziehende Elternteil den Entlastungsbetrag nutzen darf. Eine Voraussetzung ist, dass du mit einem Kind in einem Haushalt leben musst. Das heißt, das Kind muss auch bei dir gemeldet sein. Für dieses Kind oder diese Kinder musst du auch Anspruch auf Kindergeld oder einem Freibetrag haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du alleinstehend bist. Wenn du beschränkt steuerpflichtig bist, wird dir der Entlastungsbetrag nicht gewährt.

 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

 

Was hat sich 2020 geändert?

Durch die weltweite Corona Pandemie wurde das Leben vieler Familien auf den Kopf gestellt. Viele Kinder konnten nicht in die Schule gehen. Die Betreuung der Kinder war vor allem für Alleinerziehende schwer. Das hat sich finanziell ausgewirkt. Am 29. Juni 2020 wurde ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wurde der Entlastungsbetrag von 1.908 EUR auf 4.008 EUR zunächst nur für das Jahr 2020 und 2021 erhöht. Später im Jahressteuergesetz wurde diese zeitliche Begrenzung aufgehoben und gilt nun zunächst unbefristet.

 

Wie berechnet sich der Entlastungsbetrag?

Bis 2019 lag der Entlastungbetrag bei 1.908 EUR im Jahr. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Entlastungbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 EUR erhöht, das heißt 334 EUR im Monat. Für jedes weitere Kind wird der Entlastungsbetrag um 240 EUR erhöht. Wenn du den Entlastungsbetrag beantragt hast, reduziert dieser Betrag die Summe deiner Einkünfte. Das heißt, dass durch den Entlastungsbetrag deine Steuerlast sinkt. Wenn du in einem Kalenderjahr einen oder mehrere Monate lang die Voraussetzungen nicht erfüllst, werden diese vom Entlastungsbetrag abgezogen. Das heißt, wenn du als Elternteil eines Kindes einen Monat mit einer volljährigen Person den Haushalt teilst, beträgt dein Entlastungsbetrag nur noch 3.674 EUR.

 

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