Elektrodienstwagen

Seit Jahren ist die Diskussion über Umweltschutz verbreitet. Die Förderung einer anderen und verbesserten Automobilindustrie ist für eine weitgehend klimaneutrale Zukunft möglich. Hierfür wurden Elektroautos und vor allem auch der Elektrodienstwagen stark diskutiert. Das Umstellen auf die Elektromobilität soll auch weiterhin in Zukunft gestärkt werden. Aus diesem Grund werden auch solche Fahrzeuge steuerlich gefördert. Wir erklären die hier, wie du von einem Elektrodienstwagen profitieren kannst.

 

Was sind Elektrodienstwagen?

Der Diesel wird teurer und die Dieselverbote sollen sich verbreiten. Die Frage ist, welche Alternativen gibt es dann noch zu den typischen Benzinern und zum Diesel. Vor allem nach dem großen Dieselskandal wird das Thema von umweltfreundlicheren Elektroautos immer beliebter. Da Unternehmen häufig Dienstwagen leasen, können sie sich immer wieder nach der Laufzeit umentscheiden. Wenn dann auch noch genau diese Elektrodienstwagen gefördert werden, profitieren die Unternehmen sehr. Da diese umweltfreundliche Alternative im Gegensatz zu einem klassischen Auto vorangetrieben werden soll, wurden Förderungen 2019 für die Versteuerung von einer privaten Nutzung des Autos eingeführt und 2020 angepasst.

 

Was gilt seit 2019?

Du weißt bestimmt, dass du prinzipiell immer die private Nutzung deines Dienstwagens versteuern musst. Hierfür gibt es zwei Methoden. Einmal die Ein-Prozent-Regel und dann die Fahrtenbuchmethode. Bei der Ein-Prozent-Regel wird ein Prozent des Bruttolistenpreises von deinem Firmenwagen zu deinem monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Diese Methode bedarf wenig Aufwand zur Besteuerung.

Ein hoch diskutiertes Argument bei diesem Thema sind die hohen Preise von Elektrofahrzeugen. Die Bruttolistenpreise sind sehr hoch. Folglich würde durch die Ein-Prozent-Regel auch ein höherer Wert hinzugerechnet wird. Das wäre genau das Gegenteil einer Förderung. Aber keine Sorge, seit Anfang 2019 wurde dies angepasst. Anstelle mit dem vollen Bruttolistenpreis zu rechnen, wird bei Elektrodienstwagen nur mit dem halben Listenpreis gerechnet.

Seit Anfang 2020 ist dies sogar noch einmal angepasst worden. Nun gilt die 0,25-Prozent Regel bei einem reinen Elektrofahrzeug. Natürlich hast du einen vergleichbaren Steuervorteil bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode.

Du kannst allerdings diese Regelungen nur bei Elektrowagen anwenden, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 geleast oder angeschafft wurden.

 

Was gilt seit 2020?

Seit Anfang 2020 werden Elektrowagen ohne Kohlendioxidemission begünstigt. Auch hier gibt es Voraussetzungen. Der Bruttolistenpreis darf nicht über 40.000 EUR liegen und muss von dir mehr als die Hälfte der Zeit dienstlich genutzt werden. Der Steuervorteil besteht dann darin, dass du nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern musst.

Seit Juli 2020 kann der Kaufpreis allerdings auch bis zu 60.000 EUR betragen.

 

Was gilt bei Hybridelektrofahrzeuge?

Die 0,5 Prozent-Regel tritt dann bei dir für ein aufladbares Hybridelektrofahrzeug in Kraft, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so gilt für dich nicht die Steuerbegünstigung.

  • Bei ausschließlicher Nutzung der elektronischen Antriebsmaschine beträgt die Reichweite mindestens 40 Kilometer
  • Die Kohlendioxidemission beträgt bei deinem Fahrzeug höchstens 50 Gramm pro gefahrene Kilometer

 

Ist die Nutzung einer Ladesäule bei deinem/r Arbeitgeber*in steuerfrei?

Das verbilligte Aufladen deines Elektroautos sowie deines Hybridwagens ist im Betrieb deines/deiner Arbeitgeber*in seit 2017 steuerfrei. Es ist auch steuerfrei, private Elektrofahrzeuge am Ladestrom zu hängen.

 

Welche Pauschalen gibt es für das private Laden?

Es gibt den sogenannten Auslagenersatz. Hierfür erstattet dir dein*e Arbeitgeber*in deine privat getragenen Stromkosten. Diese Stromkosten für den privaten Ladestrom kann dein*e Arbeitgeber*in dir auch pauschal erstatten. Aus Vereinfachungsgründen kannst du auch von 2017 bis 2020 gewisse Pauschalen nutzen.

  • Bei einer zusätzlichen Lademöglichkeit beim/bei der Arbeitgeber*in kannst du pauschal 20 EUR monatlich für Elektroautos ansetzen und 10 EUR monatlich für Hybridfahrzeuge
  • Sollte es keine Lademöglichkeit beim/bei der Arbeitgeber*in geben, so kannst du 50 EUR monatlich bei Elektroautos und 25 EUR bei Hybridfahrzeugen ansetzen

 

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