Einfuhrumsatzsteuer

An jedem Tag kommst du mit Steuern in Berührung. Wenn du allein deinen Einkauf erledigst, musst du sogenannte Steuern zahlen. Etwas vergisst man allerdings immer: Die Einfuhrumsatzsteuer. Beim Import von Waren aus Drittländern fällt meistens die Einfuhrumsatzsteuer an. Was das allerdings zu bedeuten hat und warum es die Einfuhrumsatzsteuer gibt, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern anfällt. Sie wird auch oft „Einfuhrsteuer“ oder „Einfuhrabgabe“ genannt. Außerdem kannst du diese Steuer auch mit der typischen Umsatzsteuer vergleichen. Die Umsatzsteuer fällt an, wenn du Waren verkaufst oder eine Dienstleistung erbringst. Sie ist eine indirekte Steuer im Inland und der Europäischen Union und wird von letztendlich den Endkunden bezahlt. Es ist bei der Einfuhrumsatzsteuer allerdings irrelevant, ob du als Privatperson oder durch dein Unternehmen importierst. Die Einfuhrumsatzsteuer ist von allen abzuführen. Sie gehört allerdings zu den Verbrauchsteuern und wird durch die deutsche Zollverwaltung erhoben.

 

Wozu dient die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer dient dir als Ausgleich. So wird verhindert, dass es einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil gibt. In deinem Ursprungsland sollst du von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn du in einem Drittland Waren kaufst. Somit stellt die Einfuhrumsatzsteuer den Ersatz für die Steuer im Drittland dar. Wenn du die Ware dann im Zielland einführst, dann erfolgt dort die steuerliche Belastung. So entsteht eine internationale Steuergerechtigkeit, da du somit vermeidest, dass die importierte Ware, bei dem/der Endverbraucher*in ohne Umsatzsteuer landet.

 

Was ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit?

  • Menschliche Organe
  • Gesetzliche Zahlungsmittel
  • Särge und Urnen
  • Nicht umsatzsteuerpflichtige Waren (Aktien und Wertpapiere)
  • Gegenstände, die einen geringen Wert haben oder nur in kleiner Menge eingeführt werden
  • Waren, die nur vorübergehend ausgeführt werden
  • Waren aus der BRD

 

Wie hoch ist derzeit die Einfuhrumsatzsteuer?

Alle weiteren Informationen zur Einfuhrumsatzsteuer sowie die Berechnung und Zahlung der Einfuhrabgabe sind im Umsatzsteuergesetz (UstG) festgelegt. Damit du die Einfuhrsteuer berechnen kannst, muss dir der Zollwert sowie die Bemessungsgrundlage und die Einfuhrumsatzsteuer bekannt sein.

Der Warenwert inklusive der Kosten für Transport und Versand sowie gegebenenfalls Steuern aus dem Ausland stellt den Zollwert dar. Wenn du den Zollwert mit den Zollgebühren addierst, so erhältst du die Bemessungsgrundlage.

Anhand der Bemessungsgrundlage wird der Einfuhrsteuersatz ermittelt. Die Einfuhrumsatzsteuersätze der einführenden Länder sind dann ausschlaggebend für die Höhe des Steuersatzes. Somit beträgt die Einfuhrsteuer in der BRD 19 Prozent und 7 Prozent für spezielle Produkt.

 

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