Ehrenamt

Du hast dich bestimmt schon einmal gefragt, ob ein Ehrenamt entlohnt wird. Typischerweise hört man immer davon, dass du bei einer ehrenamtlichen Arbeit kein reguläres Gehalt wie bei anderen Tätigkeiten erhältst. Doch warum gibt es dann die Ehrenamtspauschale? Keine Sorge, wir klären dich auf!

 

Was ist die Ehrenamtspauschale?

Das Engagement von Mitarbeitern und Helfern ist für viele Vereine eine große Hilfe. Doch für diese Hilfe sollten Helfer auch honoriert werden. Hierfür gibt es die Ehrenamtspauschale. Die Pauschale wurde nun 2021 auf 840 EUR im Jahr erhöht.

Somit kannst du bis zu 840 EUR im Jahr sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei verdienen, wenn du ehrenamtlich tätig bist. Natürlich musst du das auch in deiner Steuererklärung angeben.

Hierfür ist wichtig, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Diese sollte auch im ideellen Bereich der Organisation stattfinden.

Du kennst bestimmt auch den Übungsleiterfreibetrag. Im Gegensatz dazu wird die Ehrenamtspauschale für sämtliche ehrenamtlichen Tätigkeiten gewährt. Solltest du allerdings als Amateursportler tätig sein, so hast du leider keinen Anspruch auf den Ehrenamtsfreibetrag.

Du kannst allerdings sowohl die Ehrenamtspauschale als auch die Übungsleiterpauschale kombiniert verwenden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Natürlich musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen, um die Ehrenamtspauschale anwenden zu dürfen. Im Paragrafen 3 Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes werden diese Bedingungen definiert.

So musst du deine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer kirchlichen, gemeinnützigen oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ausüben. Wahrscheinlich fragst du dich, was man in diesem Zusammenhang unter einer gemeinnützigen Körperschaft versteht. Beispielsweise Sportvereine, ein Sportverband aber auch ein Sportbund zählen zu den gemeinnützigen Körperschaften. Auch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen nun auch definiert werden. ZU diesen Körperschaften gehören unteranderen Fachhochschulen, Volkshochschulen, Universitäten und Schulen.

Neben dieser Bedingung ist es auch wichtig, dass du deine Tätigkeit im ideellen Bereich ausübst. Hierfür ist es von Nöten, dass dein Engagement in einem Zweckbetrieb oder in der Vereinsarbeit durchgeführt wird. Demzufolge bedeutet das, dass der Zweck dieser Förderung mildtätig, kirchlich oder gemeinnützig sein muss. Zu diesen Tätigkeiten gehören:

  • Arbeit im Tierschutz
  • Arbeit um Alten- und Pflegeheim
  • Arbeit in der Denkmalpflege
  • Arbeit in Religionsgemeinschaften
  • Arbeit in der Jugendhilfe
  • Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen

 

Eine weitere Bedingung stellt die nebenberufliche Tätigkeit dar. Du solltest also nur ein Drittel der Zeit in dein ehrenamtliches Engagement investieren, die du für deinen Hauptberuf nutzt. In der Woche im Jahresdurchschnitt gelten 14 Stunden als Richtlinie.

Du solltest aber wissen, dass eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit keinen Vollzeitjob voraussetzt. Wenn du demnach Rentner, Hausfrau, Student oder arbeitslos bist, kannst du trotzdem ein Ehrenamt ausüben.

 

Zur Anwendung der Ehrenamtspauschale solltest du allerdings wissen, dass dies auch vereinsunabhängig pro Jahr und Person angewendet wird. Wenn du also mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten ausübst, kannst du die Pauschale nur einmal im Jahr und pro Person anwenden. Die Einnahmen, die über dieser Pauschale liegen, müssen versteuert werden.

Zudem ist wichtig, dass deine Arbeit nicht bereits durch einen anderen Freibetrag honoriert wurde. Demnach kannst du die Ehrenamtspauschale nicht anwenden, wenn du bereits für die gleiche Tätigkeit die Übungsleiterpauschale verwendet hast.

 

Neben all diesen Bedingungen solltest du auch wissen, wann du den Freibetrag nicht anwenden darfst. Du darfst die Pauschale nicht bei Tätigkeiten ansetzen, die einen kommerziellen Zweck dienen. Arbeiten, die einem wirtschaftlichen Nutzen dienen, sollten nicht mit der Ehrenamtspauschale vergütet werden.

 

Ehrenamt

 

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