Kurzarbeit

Die Corona-Pandemie hat einige Arbeitsplätze gekostet. Durch Kurzarbeit war es allerdings für viele Unternehmen möglich, ihre Mitarbeiter*innen zu behalten, damit diese nicht arbeitslos wurden. Doch auch Kurzarbeit ist kein langfristiger Ersatz. Was du deswegen alles wissen solltest, erklären wir dir hier.

 

Was ist Kurzarbeitergeld?

Der Staat zahlt bei Kurzarbeit den Arbeitnehmer*innen für einen gewissen Zeitraum einen Anteil des Nettogehalts aus. So können in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Jobs gerettet werden. Vor allem in der Corona-Pandemie wurde Kurzarbeit in einigen Branchen angeordnet, wodurch Arbeitgeber*innen Kurzarbeitergeld beantragen mussten. Da der Staat nur einen Anteil des Nettogehalts bezahlt, hängt die Höhe des Kurzarbeitergeldes von der Höhe des Nettogehalts und dem Anteil der noch erbrachten Arbeit ab. 60 Prozent deines Lohns wird dir dann als Kurzarbeitergeld direkt über deine*n Arbeitgeber*in gezahlt. Sollte in deinem Haushalt mindestens ein Kind leben, erhältst du 67 Prozent deines Nettogehalts. Bestimmte Unternehmen erhöhen das Kurzarbeitergeld, auch wenn du nicht in Vollzeit arbeitest. In jedem Fall musst du eine Steuererklärung machen lassen, wenn du 2020 mehr als 410 EUR Kurzarbeitergeld erhalten hast.

 

Warum musst du eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist Kurzarbeitergeld steuerfrei. Trotzdem musst du eine Steuererklärung abgeben. Durch den sogenannten Progressionsvorbehalt könnte der Steuersatz deines zu versteuernden Einkommens erhöht werden. Da es sein kann, dass eine Steuernachzahlung fällig wird, musst du eine Einkommensteuererklärung machen lassen.

 

Welche Fristen gelten?

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2020 ist auf den 31. Juli festgesetzt. Bei der Abgabe durch eine*n Steuerberater*in lautet die Frist zur Abgabe deiner Steuererklärung der 28. Februar 2022. Solltest du einen triftigen Grund haben, warum du die Abgabefrist nicht einhalten kannst, kannst du formlos eine Fristverlängerung beantragen. Du solltest dich in diesem Fall rechtzeitig mit einer Fristverlängerung beschäftigen.

 

Wann musst du möglicherweise Steuern nachzahlen?

Du weißt bereits, wie du deinen Steuersatz ermittelst. Demzufolge ist bekannt, dass bei einem höheren zu versteuernden Einkommen auch dein Steuersatz höher ist. Es kann folglich sein, dass dein Steuersatz auf dein gesamtes Einkommen erhöht wird, wenn du Kurzarbeitergeld erhältst. Hierfür ist die Anfertigung deiner Steuererklärung für das Finanzamt wichtig.

Sollte dein*e Arbeitgeber*in das Kurzarbeitergeld aufgestockt haben, so war das bis zur Corona-Pandemie steuerpflichtig. Nun ist durch das Corona-Steuerhilfegesetz ein solches Aufstocken beitragsfrei. Dies gilt allerdings nur, wenn dein Kurzarbeitergeld und die Aufstockung maximal 80 Prozent deines Nettogehalts betragen. Ist dies nicht der Fall, so ist dieser Anteil steuerpflichtig.

 

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