Dienstfahrrad steuerlich absetzen

Vor allem im Berufsverkehr ist Stau eine alltägliche Last. Überfüllte öffentliche Verkehrsmittel sind meistens auch keine Alternative. In manchen Fällen ist das Fahrrad nicht nur als Sportgerät sinnvoll, sondern auch praktisch, um schnell zur Arbeit fahren zu können. Du kannst dich schnell und günstig fortbewegen. Trotzdem sind Fahrräder nicht immer günstig. Aus diesem Grund kannst du dein Dienstfahrrad steuerlich absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir dir hier.

 

Was ist bei Dienstfahrrädern anders als bei einem Dienstwagen?

Du kannst dich über ein Dienstfahrrad freuen, denn du musst den Anfahrtsweg nicht versteuern. 0,03 Prozent pro Kilometer kostet es dich, wenn du von deiner Wohnung zum Arbeitsplatz mit einem Dienstwagen fährst. Das ist anders bei einem Dienstfahrrad. Wenn du kein E-Bike oder S-Pedelec fährst, so bleiben dir diese Kosten erspart.

 

Kannst du das Dienstfahrrad über die Entfernungspauschale absetzen?

Durch die Entfernungspauschale kannst du dein Dienstfahrrad steuerlich geltend machen. Hierfür betrachtest du die Kilometer zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz und setzt 30 Cent pro Kilometer an. Das sind dann deine Werbungskosten, die du absetzen kannst. Selbst wenn dir von deiner Arbeitsstätte kein Dienstwagen gestellt wird, kannst du die Entfernungspauschale ansetzen.

 

Welche Vorteile bietet ein Dienstfahrrad?

Oftmals wird dir durch dein Unternehmen ein Dienstfahrrad angeboten oder bereitgestellt. Die Frage ist, was das für Vorteile bringt. Prinzipiell profitierst du dadurch, dass du ein gutes Transportmittel erhältst. Außerdem bietet dir die Entfernungspauschale einen Vorteil. Doch auch dein*e Arbeitgeber*in profitiert davon. Deine Arbeitgeber*in kann einige Ersparnisse bei der Steuer und Sozialversicherung erhalten. Hierfür wird das Dienstfahrrad als Barlohnumwandlung eingesetzt. Die Raten für das Leasing sowie die Versicherungsbeiträge werden vom Lohn der Angestellten einbehalten. Somit sinken die Lohnnebenkosten für das Unternehmen.

 

Wie kannst du das Dienstfahrrad steuerlich absetzen?

Die Firma schließt für das Dienstfahrrad einen Leasingvertrag über einen festen Zeitraum ab. Nach dieser Vertragslaufzeit kannst du das Leasingrad übernehmen. Einen prozentualen Restwert musst du allerdings trotzdem bezahlen. Die Leasingrate sowie die Versicherungsbeiträge werden von deinem/deiner Arbeitgeber*in übernommen. Diese Kosten können dann als Betriebsausgabe steuerlich gelten gemacht werden. Bei der Barlohnumwandlung erhältst du als Mitarbeiter*in einen monatlichen Sachlohn. Dieser Betrag mit zusätzlich zum geldwerten Vorteil von 1 Prozent des Kaufpreises wird vom Unternehmen von deinem Bruttogehalt abgezogen. Die Berechnungsgrundlage sinkt somit für die Steuer und Sozialabgaben. Sowohl du als Arbeitnehmer*in als auch deine*n Arbeitgeber*in profitieren von Steuersparnissen.

 

Welche Steuerfreiheiten gab es zwischen 2019 und 2021?

Wie du bereits weißt, musst du auch geldwerte Vorteile besteuern. Hierzu zählt auch der geldwerte Vorteil eines Dienstrads. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt dies allerdings weg.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Steuerbefreiung?

  • Das Rad steht dir im Zeitraum zwischen Anfang 2019 und Ende 2021 zur Nutzung bereit
  • Das Dienstrad steht neben dem Gehalt zusätzlich zur Verfügung

 

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