Darlehen

Unter Darlehen kannst du einen schuldrechtlichen Vertrag verstehen, bei dem ein*e Kreditgeber*in einem*r Kreditnehmer*in Geld oder sonstige Gegenstände zum Eigentum übergibt. Du als Darlehensnehmer*in bist verpflichtet, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den/die Darlehensgeber*in zurückzugewähren. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit im gleichen Sinn gebraucht.

Bei der Definition von Darlehen spielen die Zinsen eine wichtige Rolle. In manchen Fällen besteht jedoch auch die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu vereinbaren. Die Höhe der Zinsen legst du mit deinem*r Darlehensgeber*in – nehmer*in fest. Wenn du es nicht tun solltest, wird der gesetzliche Zinssatz greifen.

 

Welche Darlehensarten gibt es?

  • Tilgungsdarlehen: Während der Laufzeit bleibt die Tilgung konstant, deine Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. So sinkt dein Schuldendienst während der Laufzeit.
  • Endfälliges Darlehen: Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit durch einen einmaligen Betrag von dir zurückgezahlt.
  • Ratenkredit: Deine Tilgungsraten bleiben gleich, die Kreditzinsen sinken tilgungsbedingt.
  • Annuitätendarlehen: Dein jährlich zu zahlender Betrag bleibt immer gleich hoch und ergibt sich aus Tilgung und Zinsen (Schuldendienst). Dabei steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit und dein Zinsanteil sinkt.
  • Sachdarlehen: Damit ist kein Geld gemeint. Dir werden vertretbare Gegenstände zur Verfügung gestellt.
  • Bausparvertrag: Als der/die Bausparer*in wird für dich eine vorherige Sparleistung vorausgesetzt.
  • Ratendarlehen, LAUDA (Laufzeitzinsdarlehen): Am Anfang wird der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend müsstest du bis zum Ende der Laufzeit den gleichen Betrag bzw. die gleiche Rate zurückzahlen.
  • Massedarlehen: Sonderfall in der Insolvenz mit höchstem Kreditrisiko.
  • Partiarisches Darlehen: Du als Darlehensgeber*in bekommst statt oder zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung.
  • Hypothekendarlehen: Kreditsicherheiten sind stets Grundpfandrechte.
  • Forward-Darlehen: Eine Art Annuitätsdarlehen. Hier wird die Summe erst nach einer festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt.
  • Roll-over-Kredit (Rollierendes Geldmarktdarlehen): Deine Rückzahlung ist flexibel, Zins passt sich den Marktzinsen an.
  • Abrufdarlehen: Eine Kreditlinie. Bei der Kreditlinie werden die Auszahlungen nach zeitlicher Beanspruchung, durch den/die Kreditnehmer*in vorgenommen.

 

Darlehen und Steuer

  • Darlehensgeber*in: Bei der Vergabe eines Darlehens führen die Einnahmen zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Für den/die unternehmerische*n Darlehensgeber*in sind Einnahmen aus einem Darlehen Betriebseinnahmen.
  • Darlehensnehmer*in: Private und betriebliche Darlehensnehmer*innen können die Ausgaben für ein Darlehen steuerlich dann geltend machen, wenn sie mit der Erzielung von Einnahmen in Zusammenhang stehen.

 

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