Betriebsverpachtung

Durch die Covid-19-Pandemie hatten viele Unternehmen finanzielle Probleme und suchten dementsprechend Möglichkeiten, ihre Betriebe anderweitig zu nutzen. Da viele Unternehmer*innen den Betrieb nicht gänzlich aufgeben wollen, wurden einige Betriebe auch verpachtet. Was eine Betriebsverpachtung ist und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.

 

Was ist eine Betriebsverpachtung?

Genau wie bei Wohnungen kannst du auch deinen Betrieb verpachten. In diesem Fall muss der Betrieb nicht zwangsläufig aufgegeben werden, sondern kann auch nur unterbrochen werden. So kann der Betrieb nach einer solchen Unterbrechung wieder aufgenommen werden. Du kannst bei einer Betriebsunterbrechung im weiteren Sinne deine Betriebsgrundlagen an eine*n Pächter*in verpachten. Hier steht dir dann ein Verpächterwahlrecht zu.

 

Was ist das Verpächterwahlrecht?

Solltest du irgendwann deinen Betrieb tatsächlich aufgeben, so entsteht ein Aufgabegewinn. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Einnahme, die du auch besteuern musst. Durch das sogenannte Verpächterwahlrecht kannst du deinen Betrieb verpachten und zum Pachtbeginn oder einer späteren Zeit eine Betriebsaufgabe wählen. Dadurch erhältst du eine ermäßigte Besteuerung deines Gewinns aus der Betriebsaufgabe. Somit erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn du allerdings deinen Betrieb im Ganzen verpachtest, so erzielst du Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Das bedeutet, du musst auch weiterhin Gewerbesteuer bezahlen. Damit liegt für dich das Wahlrecht vor, ob du weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nun Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen möchtest. Du solltest allerdings beachten, dass du dieses Wahlrecht hast, wenn du deinen Betrieb verpachtest und nicht, wenn du nur Wirtschaftsgüter vermietest.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Betriebsverpachtung erfüllt werden?

Um deinen Betrieb verpachten zu können und das Verpächterwahlrecht anwenden zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Der bestehende Betrieb muss fortgeführt werden
  • Der Betrieb darf nicht vom/ von der Pächter*in wesentlich verändert werden
  • Der Betrieb muss vor der Verpachtung vom/von der Verpächter*in geführt werden
  • Die Betriebsgrundlagen müssen verpachtet werden

Da es nicht ausreicht, die wesentlichen Betriebsgrundlagen zu verpachten, stellt sich natürlich die Frage, was du bezüglich der Betriebsgrundlagen noch beachten solltest. Viele Unternehmen veräußern wesentliche Betriebsgrundlagen. Dadurch kann das Fortführen der betrieblichen Tätigkeiten eventuell nicht mehr möglich sein. In diesem Fall kann es zu einer zwangsweisen Aufgabe des Betriebs führen.

 

Wann wird von einer Betriebsaufgabe gesprochen?

Keine Sorge, nur weil du deinen Betrieb verpachtest, wird nicht von einer Betriebsaufgabe gesprochen. Es wird erst davon ausgegangen, dass du deinen Betrieb aufgibst, wenn du dies auch ausdrücklich erklärt hast und der Betrieb nicht weiterhin fortgeführt werden kann. Solltest du allerdings eine Betriebsaufgabe erklärt haben, so liegt kein Betrieb mehr vor, den du betrieblich verpachtest. In diesem Fall erzielst du durch deine Pachteinnahmen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

 

Was sind wesentliche Betriebsgrundlagen?

Die Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen ist eine Voraussetzung der Betriebsverpachtung. Grundsätzlich kann man allerdings nicht festlegen, was unter wesentlichen Betriebsgrundlagen verstanden wird. Das ist abhängig vom verpachtenden Betrieb.

Prinzipiell kann gesagt werden, dass die Möglichkeit bestehen muss, den Betrieb fortzuführen. Hier solltest du allerdings beachten, dass du als Verpächter*in diesen Betrieb nach dem Ende der Verpachtung wieder aufnehmen kannst, ohne grundlegende Veränderungen durchführen zu müssen. In diesem Fall solltest du bei der Verpachtung eventuell darauf achten, dass du nicht an branchenfremde Betriebe vermietest. In diesem Fall können bauliche Veränderungen dazu führen, dass du deine Betriebe nicht wie zuvor wieder aufnehmen kannst. Das bedeutet dennoch nicht, dass die Einrichtung eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.

 

Betriebsverpachtung

 

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