Betriebsveranstaltung

Über die Jahre hinweg wurde es immer wichtiger, Teamarbeit und die Team-Bindung zu stärken. Von je her waren Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern und Firmenausflüge beliebt. Dabei dient es vor allem dazu, auch außerhalb des Büros miteinander Spaß zu haben und sich besser kennenzulernen. Wir erklären dir hier, was die Betriebsveranstaltung ist und was du dabei steuerlich beachten solltest.

 

Was ist die Betriebsveranstaltung?

Manche gehen davon aus, dass jede Veranstaltung, die ein Arbeitgeber organisiert, auch gleich eine Betriebsveranstaltung ist. Das ist allerdings nicht so. Bei einer Betriebsveranstaltung muss es sich um eine Veranstaltung handeln, die einen gesellschaftlichen Charakter hat und auf betrieblicher Ebene stattfindet. Dabei ist es irrelevant, ob der Arbeitgeber selbst oder ein Betriebsrat diese Veranstaltung organisiert. Typische Betriebsveranstaltungen sind die Weihnachtsfeier, Betriebsausflüge und die Feier eines Jubiläums.

 

Welche Teilnehmer können bei der Betriebsveranstaltung dabei sein?

Sowohl aktive als auch ehemalige Mitarbeiter können bei einer Betriebsveranstaltung teilnehmen. Neben Praktikanten und Referendare können auch Leiharbeitnehmer und Arbeitnehmer von anderen konzernangehörigen Unternehmen Teilnehmer sein. Zudem sind Begleitpersonen möglich. Es handelt sich allerdings nur um eine Betriebsveranstaltung, wenn vor allem Betriebsangehörige dabei sind.

 

Wann werden Steuern fällig?

Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen liegt bei 110 EUR brutto pro Veranstaltung und pro Person. Fallen keine höheren Kosten an, ist diese Feier sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Dieser Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Bei höheren Kosten wird lediglich die Differenz versteuert. Das bedeutet, dass diese Differenz auf das Gehalt der Arbeitnehmer hinzugerecht wird und darauf dann Steuern bezahlt werden.

 

Welche Kosten werden berücksichtigt?

Nicht alle Kosten, die durch eine Veranstaltung entstehen, müssen zwangsläufig bei dem Freibetrag berücksichtigt werden. Die Kosten für Speisen und Getränke werden berücksichtigt. Zudem ist auch die Saalmiete, das Personal sowie gegebenenfalls Künstler und DJs sowie Eventplaner bei den Kosten aufzunehmen. Diese Kosten werden alle zusammen zu einem Gesamtbetrag gezählt und durch die Teilnehmerzahl geteilt. Dabei handelt es sich um die tatsächlich anwesenden Teilnehmer und nicht um die, die zugesagt haben.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Damit du den Freibetrag für die Betriebsveranstaltung nutzen kannst, muss die Veranstaltung für jeden Betriebsangehörigen zugänglich sein. Eine Ausnahme dieser Regelung ist, wenn die Begrenzung nicht auf eine Bevorzugung der Arbeitnehmer zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass es auch eine Betriebsveranstaltung ist, wenn eine Organisationseinheit eine Veranstaltung organisiert, bei der jeder dieser Einheit teilnehmen kann. Auch ein Pensionärstreffen oder eine Jubilarfeier ist eine Betriebsveranstaltung.

 

Wann handelt es sich nicht um eine Betriebsveranstaltung?

Verabschiedet sich ein Mitarbeiter und veranstaltet eine Art Ehrung, so handelt es sich nicht um eine Betriebsveranstaltung. Sachzuwendungen hierfür können allerdings auch lohnsteuerfrei sein, wenn die Freigrenze in Höhe von 110 EUR nicht überschritten wird und ein überwiegend betriebliches Interesse besteht.

Das Arbeitsessen ist keine Betriebsveranstaltung. Demnach kann hierfür auch nicht der Freibetrag in Höhe von 110 für Betriebsveranstaltungen angewendet werden.

Handelt es sich bei der Veranstaltung nicht um eine Betriebsveranstaltung, solltest du prüfen, ob es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Ist das der Fall, handelt es sich um Arbeitslohn.

 

Betriebsveranstaltung

 

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