Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist eine Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Betriebsprüfung ist eine Steuerprüfung.

 

Umfang einer Betriebsprüfung

Der Umfang der Betriebsprüfung wird von der Finanzbehörde in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsordnung mit Rechtsbefehlsbelehrung festgelegt. Prinzipiell kann das Finanzamt bei so gut wie jedem/jeder Steuerpflichtigen eine Außenprüfung durchführen. Eine Betriebsprüfung kann unter anderem bei Steuerpflichtigen zulässig sein, die freiberuflich tätig sind oder einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten.

Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das Finanzamt muss dabei die Betriebsprüfung rechtzeitig ankündigen.

 

Sachlicher Umfang

Der/Die Steuerpflichtige*r hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für Betriebsprüfung von Bedeutung sind, mitzuwirken. Du hast Auskünfte zu erteilen, Bücher, Geschäftspapiere, Aufzeichnungen oder Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Außerdem musst du die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen geben und das Finanzamt bei der Prüfung unterstützen.

Der Prüfungsumfang kann variieren bzw. sich auf folgende spezielle Inhalte beschränken:

  • Besteuerungszeiträume
  • Steuerraten
  • Teilbereiche
  • Sachverhalte

 

Der sachliche Umfang muss ebenfalls vom Finanzamt in einer schriftlichen Prüfungsanordnung festgelegt werden. Die Prüfungsanordnung muss deinen Namen und Anschrift als Steuerpflichtige*r, Umfang und Form der Außenprüfung und den Besteuerungszeitraum beinhalten. Die Prüfungsanordnung muss dir vor Beginn der Prüfung zugestellt werden.

Die Außenprüfung findet während der üblichen Arbeits- bzw. Geschäftszeit statt.

 

Gründe für die steuerliche Betriebsprüfung

Das Finanzamt prüft ganz genau, ob du oder dein Unternehmen für eine Betriebsprüfung infrage kommen. Es muss ein konkreter Verdacht bestehen, der die Prüfung rechtfertigt. Häufen sich die Auffälligkeiten, so kann es zu einer Prüfung führen:

  • Unstimmigkeiten bei Gewinn, Umsatz und Kosten
  • Hohe Nachzahlungen bei vorherigen Betriebsprüfungen
  • Zuwachs des Vermögens ohne die erforderlichen Einnahmen
  • Starke Umsatzschwankungen ohne sichtbaren Grund
  • Vorjahreswerte passen nicht zu den Richtwerten für Betriebe aus der gleichen Branche und mit gleichen Größe

 

Betriebsprüfung

 

Arten von Betriebsprüfungen

Je nachdem kann es folgende Betriebsprüfungsmöglichkeiten geben:

  • Lohnsteueraußenprüfung: Die Prüfung beschränkt sich ausschließlich auf die Lohnsteuer, die du für deine Mitarbeiter*innen abgeführt hast.
  • Umsatzsteueraußenprüfung: Hier wird die korrekte Abführung der Umsatzsteuer und die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug näher betrachtet.
  • Prüfung durch Zollbehörden: Hier werden sowohl die Abgabenhöhen für Zölle und Verbrauchersteuern als auch die Einhaltung Außenhandelsvorschriften sichergestellt.
  • Prüfung durch die Rentenversicherung: Hierbei wird die ordnungsgemäße Abführung der Rentenversicherungsbeiträgen kontrolliert.
  • Kassennachschau: Damit ist eine unangekündigte Betriebsprüfung des Kassenbuchs gemeint. Diese Prüfung sollte Kassenmanipulationen verhindern.

 

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