Betriebseinnahmen

Du hast bestimmt schon oft die Wörter „Einnahmen“ und „Ausgaben“ gehört. Vor allem wenn du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gemacht hast, kommen dir die Begriffe Betriebseinnahmen und Ausgaben bestimmt bekannt vor. Doch was das für dich als Steuerpflichtige*r bedeutet, erklären wir dir hier.

 

Was sind Betriebseinnahmen?

Betriebseinnahmen sind Zugänge, die vom Betrieb veranlasst wurden. Diese Zugänge können geldwerte Güter, also Sachbezüge oder Geldzugänge sein. Betriebseinnahmen können allerdings nur von den Gewinneinkunftsarten erzielt werden. Hierzu zählen Steuerpflichtige mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder durch eine selbstständige Tätigkeit.

Bei den restlichen Einkunftsarten werden die Einnahmen nicht durch den Betrieb verursacht und sind somit nicht als Betriebseinnahmen zu bezeichnen.

Außerdem zählen Einnahmen aus Hilfsgeschäften und Nebentätigkeiten zu den Betriebseinnahmen. Das heißt, wenn du Gegenstände aus deinem Anlagevermögen verkaufst, zählen diese Einnahmen als Betriebseinnahmen aus Hilfsgeschäften. Wenn du eine abgenutzte Maschine verkaufst, zählen diese Einnahmen als Betriebseinnahmen aus Nebentätigkeiten.

 

Welche Arten der Betriebseinnahmen gibt es?

Für jede erbrachte Leistung an deine Kund*innen erhältst du von ihnen Geld- und Sachleistungen. Diese Geld- und Sachleistungen sind Betriebseinnahmen. Hierzu zählen auch:

  • Wohnungen
  • Lebensmittel
  • Waren
  • Dienstleistungen

 

Sachleistungen – Beispiel

Nehmen wir an, du bist selbstständige*r Ärzt*in und wirst für deine ärztliche Behandlung bezahlt. Ein*e Patient*in überlässt dir eine Uhr im Wert von 250 EUR als Bezahlung. Der Wert der Uhr ist eine Sachleistung, die du als Betriebseinnahme aufnehmen musst.

 

Was ist der Unterschied zwischen Betriebseinnahmen und private Einnahmen?

Bei den Betriebseinnahmen muss eine klare Verbindung zwischen der Einnahme und dem Betrieb bestehen. Das heißt, dass du durch eine betriebliche Tätigkeit eine Sach- und Geldleistung erhältst. Bei einer privaten Schenkung oder privaten Einnahmen besteht kein Zusammenhang mit einer betrieblichen Leistung und ist aus diesem Grund keine Betriebseinnahme.

 

Betriebseinnahme – Beispiel

Wenn du als Selbstständige*r tätig bist und beispielsweise Dienstleistungen anbietest, erzielst du mit jeder erbrachten Leistung auch Einnahmen. Diese Einnahmen sind klar zu deinem Betrieb zuzuordnen und sind aus diesem Grund Betriebseinnahmen. Wenn du allerdings von einem Familienmitglied ein Auto geschenkt bekommst, ist das keine Betriebseinnahme, sondern eine private Schenkung.

 

Was sind keine Betriebseinnahmen?

Jetzt wissen wir, dass private Einnahmen und private Schenkungen keine Betriebseinnahmen sind, aber gibt es noch weitere Einnahmen, die keine Betriebseinnahmen sind?

Einlagen und durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmen, die durch ein nichtiges oder anfechtbares Rechtsgeschäft entstanden sind, müssen ebenfalls als Betriebseinnahmen erfasst werden, wenn diese zu den Gewinneinkunftsarten zählen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Betriebseinnahmen und Gewinne?

Des Öfteren wird fälschlicherweise im Alltag der Begriff Gewinne statt Einnahmen verwendet. Diese Begriffe sind jedoch klar zu trennen. Um den Gewinn zu ermitteln, werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Prinzipiell ziehst du die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab und erhältst einen Gewinn. Dieses Verfahren nennt sich Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

 

Betriebseinnahmen

 

Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden