Beschränkte Steuerpflicht

Mobilität ist sehr wichtig im Berufsleben. Standortwechsel und längere Aufenthalte sind üblich, deswegen kommt es vor, dass du einige Monate im Ausland lebst, aber noch in Deutschland Einkommen erzielst. Du weißt, dass du steuerpflichtig bist, aber was ist eine beschränkte Steuerpflicht und was würde das für dich bedeuten? Keine Sorge, wir helfen dir dabei!

 

Was ist die beschränkte Steuerpflicht?

Wichtig ist, wo du als steuerpflichtige Person wohnhaft bist und wo du deine Einkünfte erzielst. Wenn du inländische Einkünfte erzielst, sich aber dein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland befindet, bist du beschränkt steuerpflichtig. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Durch das Territorialitätsprinzip beschränkt sich die Steuerpflicht nur auf die inländischen Einkünfte. Steuerliche Begünstigungen wie der Grundfreibetrag oder Splittingtarif können in der Regel nicht geltend gemacht werden.

 

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt?

Der gewöhnliche Aufenthalt zeichnet sich vor allem durch die Dauer des Aufenthalts aus. Ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten führt zu einem gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn du zwischendurch kurzfristig nicht im Inland bist, beispielsweise aufgrund eines Urlaubs, wird dies nur als kurzfristige Unterbrechung gesehen und bleibt unberücksichtigt. Hier ist es auch unerheblich, ob du eine eigene Wohnung innehältst. Ein freiwilliger Aufenthalt, wie Urlaub ist kein außergewöhnlicher Aufenthalt. Anders als beim Wohnsitz, ist nur ein gewöhnlicher Aufenthalt gleichzeitig möglich.

 

Was bedeutet Wohnsitz?

Der Wohnsitz ist unabhängig vom Lebensmittelpunkt ein Ort, an dem du wohnen kannst. Wichtig ist, dass du an diesem Ort nicht gemeldet sein musst, sondern ihn nur für einen längeren Zeitraum zum Wohnen nutzt. Auch die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Irrelevant ist auch welche Form diese Wohnung hat, es kann auch ein Hotelzimmer sein, das du langfristig gemietet hast. Du kannst auch mehrere Wohnsitze haben.

 

Welche steuerlichen Vergünstigungen werden ausgeschlossen?

Einige Vergünstigungen können bei der beschränkten Steuerpflicht nicht berücksichtigt werden. Es können beispielsweise Werbungskosten nur abgesetzt werden, wenn sie einen direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den Einkünften aus dem Inland haben. Auch andere Vergünstigungen werden bei einer beschränkten Steuerpflicht nicht gewährt.

Hierzu zählen:

  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Ehegattensplitting
  • Kinderfreibeträge
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Betreuungs- und Ausbildungskosten

 

Wann bist du beschränkt und wann unbeschränkt steuerpflichtig?

Grundsätzlich bist du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist. Hier gilt das Welteinkommensprinzip. Das heißt, du bist mit deinem gesamten Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Beziehst du allerdings inländische Einkünfte, obwohl dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist, bist du beschränkt steuerpflichtig. Damit musst du nur diejenigen Einkommen versteuern, die du im Inland erzielt hast.

 

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht – Beispiel

Nehmen wir an, du bist als Gesellschafter*in an einer GmbH in der BRD beteiligt. Dein Wohnsitz ist in Nürnberg. Ein*e andere Gesellschafter*in ist ebenfalls an dieser GmbH beteiligt, wohnt allerdings in Frankreich und war schon seit Jahren nicht mehr in Deutschland. Ihr beide bezieht Einkünfte aus dieser GmbH. Da dein Wohnsitz in Deutschland ist, bist du auch unbeschränkt steuerpflichtig. Da der/die andere*r Gesellschafter*in weder den Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, aber inländische Einkünfte erzielt, ist diese Person beschränkt steuerpflichtig.

 

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Du hast bestimmt schon mal das Wort Niedrigsteuerland gehört. Da man verhindern möchte, dass Personen nur wegen der geringeren Steuerlast in ein Niedrigsteuerland ziehen, führte man die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ein. Wenn du der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegst, musst du sowohl das inländische als auch das ausländische Einkommen im Inland versteuern. Diese Steuerpflicht greift unteranderem nur, wenn du weiterhin wesentliches wirtschaftliches Interesse im Inland hast.

 

Beschränkte Steuerpflicht

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!