Berliner Testament

Was ist ein Berliner Testament?

Unter Berliner Testament kannst du eine beliebte Art des gemeinschaftlichen Testaments verstehen. In diesem Fall betrachten sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben. Die Versorgung des länger Lebenden Ehegatten wird dadurch sichergestellt.

Gleichzeitig kannst du mithilfe eines Berliner Testaments bestimmen, dass nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass einer oder mehrerer Personen erhalten soll. Es müssen außerdem nicht zwangsläufig die gemeinsamen Kinder sein.

 

Welche Varianten des Berliner Testaments gibt es?

Bei dem Berliner Testament kannst du zwischen der „Einheitslösung“ und „Trennungslösung“ unterscheiden. Bei der „Trennungslösung“ geht es im Grunde genommen darum, dass die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die Kinder bzw. andere Dritte zu Nacherben einsetzen. Demzufolge entstehen mit dem ersten Todesfall zwei unterschiedliche Vermögen beim überlebenden Ehegatten. Mit anderen Worten bekommst du dein bereits vorhandenes Eigenvermögen und das ererbte Vermögen. Beim zweiten Todesfall wird dann das Eigenvermögen an die Kinder vererbt. Das ererbte Vermögen wird dann an weitervererbt.

 

Bei der „Einheitslösung“ bestimmst du mit deinem/deiner Ehegatten*in gemeinsam den Erben des Überlebenden und den Schlusserben. So vereinigt sich mit dem ersten Todesfall der Nachlass des verstorbenen mit deinem bereits vorhandenen Eigenvermögen.

 

Berliner Testament

 

In welcher Form wird ein Berliner Testament errichtet?

Die Form eines Berliner Testaments ist recht unkompliziert. Dazu benötigst du nur:

  • Ein eigenhändig geschriebenes Testament (von einem der beiden Ehegatten) mit einer Unterschrift
  • Die Unterschrift der anderen Ehegatten

Die Unterschrift soll außerdem noch Ort und selbstverständlich das Datum beinhalten. Natürlich kannst du dein Testament auch durch eine*n Notar*in errichten.

 

Berliner-Testament und Steuern

Die Schlusserben können zu beiden Partnern in einem unterschiedlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, daher hätte normalerweise die Todesreihenfolge einen Einfluss auf die Erbschaftsteuerklasse gehabt. Um die durch das Berliner Testament verursachte ungünstige Lage für die Schlusserben zu umgehen, wurde im Erbschaftsteuergesetz eine Vergünstigungsregelung eingeführt.

 

Kannst du sich von einem Berliner Testament lösen?

Sofern du und dein/e Partner*in sich einig seid, dass ein gemeinschaftliches Testament keinen Bestand mehr haben soll, könnt ihr dieses vernichten. Hast du dein Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet, kannst du das Testament aus der amtlichen Verwahrung heraus verlangen.

Willst du dich alleine von dem gemeinschaftlichen Testament lösen, kannst du dies nur tun, solange der andere Ehegatte am Leben ist. Ansonsten müsstest du das dir Zugewendete ausschlagen.

 

 

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