Baukindergeld

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung des Erwerbs von Wohneigentum zum Eigennutzen für Familien mit Kindern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Familien, die zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021 einen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung erhalten haben, können Baukindergeld noch beantragen. Dies erfolgt bis zu 6 Monate nach Einzug in die neue Immobilie und gilt spätestens bis zum 31.12.2023.

 

Wie viel beträgt der Zuschuss?

Das Baukindergeld beträgt 12.000 EUR je Kind. Der Zuschuss wird nur für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand geleistet. Solltest du bereits eine Immobilie besitzen, so hast du keinen Anspruch auf Baukindergeld. Die Auszahlung erfolgt über 10 Jahre verteilt. Es werden also 1.200 EUR pro Jahr und Kind ausgezahlt. Um eine volle Förderung zu erhalten, müsstest du also 10 Jahre die Immobilie selbst nutzen.

Baukindergeld

 

Welche Bedingungen musst du beachten?

  • Die entsprechenden Dokumente müssen innerhalb von drei Monaten eingereicht werden
  • Du kannst das Baukindergeld mit anderen KfW Förderprogrammen kombinieren
  • Deine Familie wird unterstützt, sofern dein Haushaltsjahreseinkommen bei 000 EUR liegt. Für jedes weitere Kind wird die Grenze um 15.000 EUR angehoben. Somit liegt die Einkommensgrenze für eine Familie mit 2 Kindern bei 105.000 EUR
  • Die erstmalige Wohneigentumsbildung für Familien erfolgt, sofern mindestens 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt
  • Der Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss zwischen 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen. Der Kaufvertrag muss notariell unterzeichnet werden
  • Das Baukindergeld wird beim Eigentumserwerb oder bei der Eigentumsübertragung zwischen Verwandten in gerader Linie nicht gewährt

 

Welche Pflichten hast du?

  • Meldepflicht: Du musst Änderungen der KfW unmittelbar mitteilen. Solltest du zum Beispiel die Immobilie nicht mehr selber nutzen, sondern vermieten, so kann in diesem Fall die Baukindergeldförderung wieder wegfallen.
  • Aufbewahrungspflicht: Alle Unterlagen bzw. Dokumente müssen über den Förderzeitraum aufbewahrt werden.
  • Nachweisepflicht

 

Bekommst du für dein nach Antragstellung geborenes Kind Baukindergeld?

Nein, leider nicht. Eine Ausnahme sind die Kinder, die innerhalb von 6 Monaten nach Einzug in die Immobilie geboren wurden. In diesem Fall müsstest du dich rechtzeitig mit der KfW in Verbindung setzen.

 

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