Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist die Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Daten gegenüber Dritten. Mit anderen Worten dürfen Banken keine Informationen weitergeben, solange du als Kund*in kein Einverständnis gibst.

Es gibt aktuell keine gesetzliche Regelung in Deutschland in Bezug auf das Bankgeheimnis. Auch wenn es vom Gesetzgeber als existent vorausgesetzt wird, sind die Banken verpflichtet, über Geldtransfer in und aus dem Ausland zu berichten. Außerdem haben sie eine Auskunftspflicht, wenn das Finanzamt im Rahmen steuerrelevanter Vorgänge ermittelt.

 

Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden

  • Bei einer Außenprüfung darf das Finanzamt keine Kontrollmitteilungen über Kontoguthaben oder Depots zur Überprüfung deiner Angaben als Steuerpflichtige*r fordern
  • Die Finanzbehörden dürfen keine Mitteilungen von Konten bestimmter Höhe oder Art zum Zweck der allgemeinen Überwachung fordern
  • Deine Konto- und Depotnummern dürfen nicht als Angabe in Vordrucken für Steuererklärungen verlangt werden. Eine Ausnahme besteht allerdings, sofern du steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend machst. Außerdem liegt eine Ausnahme dann vor, wenn die Angaben für die Ableistung des Zahlungsvorgangs mit dem Finanzamt notwendig sind
  • Wenn ein an dich gerichtetes Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatte bzw. keinen Erfolg verspricht, kann ein Einzelauskunftsersuchen an das Kreditinstitut gerichtet werden

 

Bankgeheimnis

 

Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden

Es wird zwischen Privat- und Geschäftskunden unterschieden: Das Datenweitergeben von Privatpersonen erfordert eine Einwilligung der Person. Zum Beispiel eine Einwilligung zur Schufa-Klausel. Dadurch wird es Unternehmen, Banken und Vermietern ermöglicht, Informationen über Vertragspartner an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung weiterzugeben. Die Daten werden anschließend als Grundlage für eine Bonitätsprüfung verwendet.

Beim Unternehmen ist es anders: Juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen von sich aus die Weitergabe ihrer Daten an Dritte untersagen. Es besteht hier in der Regel eine generelle Erlaubnis zur Weitergabe. HaH

 

Wann müssen Kreditinstitute eine Auskunft erteilen?

Kreditinstitute sind verpflichtet ein Auskunftsersuchen des Finanzamts zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens zu zeigen. Sie müssen in folgenden Fällen eine Auskunft erteilen:

  • Einzelauskünfte in konkreten Fällen
  • Bei einem Besteuerungsverfahren
  • Im Erbfall müssen die Kreditinstitute das Vermögen anzeigen, das der/die Erblasser*in bei der Bank in Verwahrung hatte. Außerdem müssen die Konten angezeigt werden, über die der/die Erblasser*in die Verfügungsberechtigung hatte. Die Konten können aber auf den Namen eines Angehörigen laufen

 

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