Außerordentliche Einkünfte

Du kennst bereits die Gewinneinkunftsarten und die Überschusseinkunftsarten. Bestimmt weißt du auch, welche Einkünfte du erzielst. Manchmal kann es aber vorkommen, dass zum Beispiel gewisse Abfindungen gezahlt werden. Du fragst dich dann wahrscheinlich, was das für Einkünfte sind. Diese Einkünfte bezeichnet man auch als außerordentliche Einkünfte. Was das ist, erklären wir dir hier.

 

Was sind außerordentliche Einkünfte?

Wie der Begriff „außerordentliche Einkünfte“ vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Einkünfte, die nicht regelmäßig zufließen. In der Regel fallen außerordentliche Einkünfte durch ungewöhnliche Geschäftsvorfälle an, die nur selten vorkommen. Hierfür gibt es eine sogenannte Fünftelregelung, welche zur Ermäßigung der Besteuerung dieser Einkünfte angewendet wird.

 

Welche außerordentlichen Einkünfte gibt es?

  • Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen, die unter Gewinneinkünfte fallen
  • Abfindungen
  • Entschädigungen
  • Nutzungsvergütungen
  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
  • Zinsen, die für mehr als 3 Jahre ausgezahlt werden

 

Wie musst du deine außerordentlichen Einkünfte besteuern?

Grundsätzlich musst du deine Einkünfte besteuern. Da allerdings außerordentliche Einkünfte zu tarifbegünstigten Einkünften zählen, fällt die Steuerlast hier geringer aus. Prinzipiell erwirtschaftest du außerordentliche Einkünfte über einen längeren Zeitraum, weswegen die sogenannte Fünftelregelung angewendet wird. Diese Regelung wurde eingeführt, weil die Steuerbelastung durch den Zufluss dieser gebündelten Einkünfte erhöht wäre. Außerdem werden von diesen Einnahmen auch die damit verbundenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen.

 

Was ist die Fünftelregelung?

Um die Steuerschuld zu berechnen, wird die Fünftelregelung angewendet. Damit werden diese Einkünfte auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilt. Zunächst werden die außerordentlichen Einkünfte vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Anschließend wird zu diesem laufenden Einkommen ein Fünftel der außergewöhnlichen Einkünfte addiert. Die Differenz dieses Betrags und der laufenden Einkünfte wird dann mit dem Faktor Fünf multipliziert. Dieses Ergebnis ist letzten Endes deine Steuerschuld.

 

Wo trägst du außerordentliche Einkünfte in deine Steuererklärung ein?

Wenn du als Selbständiger außerordentliche Einkünfte erzielst, musst du diese in die Anlage G beziehungsweise S eintragen. Hierfür musst du diese in die Zeile Gewinn eintragen. Wenn du allerdings als Arbeitnehmer außerordentliche Einkünfte erzielst, musst du diese in die Anlage N eintragen.

 

Welche Steuerermäßigungen kannst du erhalten?

Wenn du in dem Jahr, in dem du außerordentliche Einkünfte erzielt hast, auch einen Arbeitslohn erhalten hast, wird vorrangig der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt. Auch der Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag wird vorrangig verwendet.

Wenn du allerdings in einem Kalenderjahr ausschließlich außerordentliche Einkünfte erzielst und damit keine laufenden Einkünfte hast, sind diese Einkünfte bis zum Fünffachen des Grundfreibetrags komplett steuerfrei.

Jeder Steuerpflichtige darf einmal im Leben eine Steuerermäßigung nach Antrag beanspruchen. Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass du dein 55. Lebensjahr beendet hast oder auf Dauer berufsunfähig bist. Bei dieser Ermäßigung kannst du als Steuerpflichtiger für bis zu 5 Millionen EUR die Besteuerung mit 56 Prozent des durchschnittlichen Einkommenssteuersatzes nehmen. Allerdings mindestens mit dem geltenden Eingangssteuersatz, der derzeit bei 14 Prozent liegt.

 

Außerordentliche Einkünfte

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!