Außergewöhnliche Belastungen

Für die Steuererklärung ist es sehr wichtig zu wissen, welche Kosten du absetzen kannst und welche nicht. Viele Steuerzahler wissen nicht, was du alles in deine Steuererklärung aufnehmen kannst, um Steuern zu sparen. Was du alles zu außergewöhnliche Belastungen zählen kannst, erklären wir dir hier.

 

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Wie der Name es schon vermuten lässt, handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die über den typischen Belastungen von anderen Steuerpflichtigen liegen. Das bedeutet, dass deine Aufwendungen über den Aufwendungen vergleichbarer Steuerzahler liegen. Diese Steuerpflichtigen müssen sowohl den gleichen Familienstand haben als auch ein ähnliches Einkommen und Vermögen. Natürlich ist es hier auch wichtig, dass diese Kosten nicht willkürlich sind, sondern aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen unvermeidlich und notwendig sind. Zusätzlich ist es wichtig, dass diese Aufwendungen einen gewissen angemessenen Betrag nicht überschreiten.

 

Was wird zu den außergewöhnlichen Belastungen gezählt?

Im Einkommensteuergesetz werden die außergewöhnlichen Belastungen nur wenig konkret definiert. Aus diesem Grund gibt es keine allgemeine Liste derer Kosten, die zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören. Grundsätzlich können jedoch folgende Bereich den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet werden:

  • Krankenhauskosten: Hierzu gehören sowohl Fahrtkosten als auch Arztkosten und Zuzahlungen für Medikamente. Hier ist es wichtig, dass diese Leistungen nicht von deiner Krankenkasse übernommen werden. Demnach musst du selbst diese Kosten tragen.
  • Pflegeheimkosten und Pflegekosten für deine Eltern. Auch hier solltest du beachten, dass du nur diese Kosten ansetzen darfst, wenn die Pflegeversicherung diese Leistungen nicht übernehmen.
  • Unterhaltskosten
  • Augenoperationen, welche zum Korrigieren einer Fehlsichtigkeit durchgeführt wurden
  • Beerdigungskosten
  • Der Pauschbetrag für die Kosten einer Berufsausbildung deiner Kinder. Dieses Kind muss volljährig sein und nicht mehr bei dir zu Hause wohnen. Auch der Anspruch auf den Kinderfreibetrag sowie dem Kindergeld muss weiterhin bestehen.

 

Woher weißt du, was du als außergewöhnliche Belastung absetzen darfst?

Um zu wissen, welche Aufwendungen tatsächlich zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, muss der Staat nun anfangen zu vergleichen. Demnach werden Personen mit gleichen Einkommensverhältnissen, Vermögensverhältnissen und Familienstand miteinander verglichen. Folglich werden Einnahmen und Ausgaben zusammengezählt. Die Kosten, die die „zumutbare Belastung“ am Ende des Jahres übersteigen, werden außergewöhnliche Belastung genannt.

Da zur Berechnung der zumutbaren Belastung ein solcher Vergleich benötigt wird, kann man nicht pauschal sagen, wie hoch deine außergewöhnliche Belastung ist. Die Höhe deiner abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastung hängt demnach von der Anzahl deiner Kinder, dem Gesamtbetrag deiner Einkünfte und der Höhe deiner Ausgaben ab. Diese außergewöhnliche Belastung wird dann am Ende des Jahres vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen. Den Rest musst du dann vollständig versteuern.

 

Welche zusätzlichen Kosten gibt es?

Neben dem Pauschbetrag kannst du auch andere einmalig anfallende Kosten absetzen. Zu diesen Kosten gehören:

  • Kosten für eine Operation
  • Aufwand für den Umbau deiner Wohnung oder deines Hauses, um sie behindertengerecht zu machen
  • Arzneiaufwendungen
  • Arztaufwendungen
  • Aufwendungen für eine Heilkur
  • Aufwendungen für Heilbehandlungen
  • Kosten für Arzneimittel
  • Fahrtkosten bei Schwerbehinderungen

 

Deine zumutbare Belastung ist hierbei abzuziehen, dass diese Kosten zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen gehören.

 

Außergewöhnliche Belastungen

 

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