Altersentlastungsbetrag

Schon im jungen Alter heißt es, du sollst für später vorsorgen und am besten früh genug in die Altersvorsorge investieren. Eine Sache wird allerdings des Öfteren vergessen. Der Altersentlastungsbetrag soll dabei helfen, Menschen im fortgeschrittenen Alter finanzielle Lasten bestmöglich zu ersparen und vor allem im Alter das Ungleichgewicht der Besteuerung zu verhindern.

 

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Grundsätzlich ist der Altersentlastungsbetrag ein Steuerfreibetrag. Das heißt, dass er die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Um zu wissen, wie viel Steuern du zahlen musst, wird zunächst berechnet, auf welches Einkommen der Steuersatz angewendet werden muss. Hierfür werden all deine Einkünfte berechnet und Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen. Hierdurch entsteht die Summe aller Einkünfte, von der auch der Entlastungsbetrag abgezogen wird. Durch weitere Abzüge und Freibeträge entsteht am Ende dein zu versteuerndes Einkommen, anhand dessen die tarifliche Einkommensteuer gemessen wird.

Der Altersentlastungsbetrag mindert somit dein zu versteuerndes Einkommen und führt dazu, dass du weniger Steuern zahlen musst.

 

Wofür gibt es den Altersentlastungsbetrag?

Wenn du Pensionen oder Leibrente beziehst, erhältst du gewisse steuerliche Vergünstigungen. Als Beamte*r erhältst du beispielsweise einen Versorgungsausgleich. Wenn du als Arbeitnehmer*in in die gesetzliche Altersvorsorge eingezahlt hast, erhältst du keine steuerlichen Vergünstigungen. Aus diesem Grund wurde der Altersentlastungsbetrag eingeführt, um eine Benachteiligung zu verhindern.

 

Wer erhält den Altersentlastungsbetrag?

Wenn du älter als 64 Jahre alt bist, wird dir der sogenannte Altersentlastungsbetrag gewährt. Hierfür gilt allerdings der Zusatz, dass du Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen musst. Das bedeutet, solange du Arbeitnehmer*in bist, selbst wenn du nur Teilzeit arbeitest, hast du einen Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag.

Der Arbeitnehmerentlastungsbetrag wird nicht direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Folglich lohnt es sich für dich, eine Steuererklärung zu erstellen, denn dann wird der Altersentlastungsbetrag mitberücksichtigt.

Solltest du und dein*e Ehe- oder Lebenspartner*in eine Zusammenveranlagung nutzen, muss der Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag einzeln geprüft werden. Anders als bei anderen Steuerbegünstigungen wird der Altersentlastungsbetrag bei einer Zusammenveranlagung nicht verdoppelt.

 

Wie berechnet man den Altersentlastungsbetrag?

Je nachdem in welchem Jahr du dein 64. Lebensjahr beendest, wird ein anderer Faktor angesetzt, der deinen Altersentlastungsbetrag darstellt. Dieser Faktor bleibt nach der Festlegung dein Leben lang bestehen. Dieser Altersentlastungsbetrag wird von deinem Bruttoarbeitslohn und den restlichen Einkünften, außer der Leibrente und Pensionen, zur Ermittlung deines zu versteuernden Einkommens abgezogen.

Wenn du also im Jahr 2020 dein 64. Lebensjahr beendet hast, kannst du den Altersentlastungsbetrag vom Jahr 2021 heranziehen. Im Einkommenssteuergesetz wurde eine Tabelle erstellt, die sämtliche Faktoren für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags aufführt.

 

Altersentlastungsbetrag

 

Altersentlastungsbetrag – Beispiel

Nehmen wir an, du hast im Jahr 2014 dein 64. Lebensjahr beendet. Im Jahr 2015 erzielst du noch einen Arbeitslohn, sowie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Auf deinen Arbeitslohn entfallen allerdings auch Versorgungsbezüge wie die Betriebsrente und Pension. Ohne diesen Versorgungsbezügen erhältst du 8.000 EUR Arbeitslohn.

Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit belaufen sich auf 3.000 EUR. Da du allerdings mit der Vermietung einer Wohnung Verlust in Höhe von 4.000 EUR gemacht hast, ist die Summe deiner Einkünfte negativ und wird somit für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht herangezogen.

Aus der Tabelle für den Altersentlastungsbetrag können wir schließen, dass sich der Altersentlastungsbetrag auf 24 Prozent deines Arbeitslohns beläuft. Das bedeutet der Arbeitsentlastungsbetrag beträgt 24 Prozent von 8.000 EUR und damit 1.920 EUR. Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 1.140 EUR, das bedeutet, dass dein Altersentlastungsbetrag 1.140 EUR beträgt.

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden