Abflussprinzip

Wenn du deine Steuererklärung machst oder machen lässt, fragst du dich, wie du deine Ausgaben und Einnahmen zeitlich einordnen sollst. In welcher Steuererklärung kannst du welche Ausgaben angeben? Hier fällt dir wahrscheinlich der Begriff Abflussprinzip und Zuflussprinzip ins Auge. Keine Sorge, wir erklären dir diese Prinzipien.

 

Was ist das Abflussprinzip?

Genau wie beim Zuflussprinzip regelt das Abflussprinzip die periodische Zuordnung. Das Abflussprinzip besagt, dass diejenigen Ausgaben in dem Jahr, in dem sie geleistet wurden, auch in die Steuererklärung aufgenommen werden sollen. Wenn die Ausgabe für das Jahr 2020 fällig gewesen wäre, du aber erst im Februar 2021 diese Ausgabe leistest, werden diese für das Jahr 2021 versteuert.

 

Was ist der Unterschied zwischen Abfluss- und Zuflussprinzip?

Beim Abflussprinzip werden die Ausgaben dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem sie auch geleistet wurden. Anders als beim Abflussprinzip werden beim Zuflussprinzip die Einnahmen dem Jahr zugeordnet, in dem sie zugeflossen sind.

 

Was passiert, wenn du einen regelmäßigen Abfluss hast?

In manchen Fällen hast du regelmäßige, sich wiederholende Ausgaben. Genau wie beim Zuflussprinzip greift hier eine 10 Tage Regelung. Wenn eine Ausgabe eigentlich für den Dezember 2020 ansteht, sie aber erst am 5. Januar 2021 von dir abgeflossen ist, ist diese Ausgabe in der Steuererklärung für das Jahr 2020 anzusetzen.

 

Was ist, wenn du Wirtschaftsgüter abschreiben musst?

Bei einigen Wirtschaftsgütern musst du diese über einen längeren Zeitraum hinweg abschreiben. In diesem Fall verteilst du die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer. Das heißt, du kannst diese nicht einmalig in voller Höhe aufnehmen, sondern nur anteilig auf mehrere Jahre hinweg. Somit greift das Abflussprinzip bei einer Abschreibung nicht.

 

Abflussprinzip

 

Abflussprinzip – Beispiel

Nehmen wir an, du vermietest eine Wohnung. Dein*e letzte*r Mieter*in hat die Wohnung zwar im tadellosen Zustand zurückgelassen, sie ist aber nicht mehr modern genug, um zukünftige Mieter*innen zu überzeugen. Aus diesem Grund steckst du Geld in eine Renovierung. Diese Ausgaben solltest du in deine Einkommensteuererklärung aufnehmen. Auch hier greift das Abflussprinzip. Wenn die Handwerker*innen an der Renovierung bis zum Ende des Jahres 2020 arbeiten, du sie aber erst im Januar 2021 bezahlst, werden diese Ausgaben im Jahr 2021 aufgenommen.

 

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