Steuererklärung für Arbeitnehmer in Kurzarbeit
Jetzt schnell und einfach Ihre Steuererklärung beauftragen.

Frist
31.07.2021
Corona, Kurzarbeit & Ihre Auswirkungen
Wegen der Corona-Pandemie wurde der Arbeitsalltag vieler Menschen 2020 auf den Kopf gestellt: Arbeitswege entfielen, die Küche wurde zum Arbeitszimmer und etliche wurden in Kurzarbeit geschickt. Das kommt Ihnen (teilweise) bekannt vor? Dann sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung 2021 genau aufpassen, denn all diese Veränderungen haben Auswirkungen auf Ihre Steuer. Angefangen damit, dass alle Menschen in Kurzarbeit, nun verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Aber machen Sie sich keine Sorge, wir helfen Ihnen dabei, den Durchblick zu behalten. Außerdem können all diejenigen, die 2020 Corona-bedingt in Kurzarbeit mussten, ihre Steuererklärung nun mit steuermachen.de machen.
Ich habe Kurzarbeitergeld bekommen, bis wann muss ich meine Steuererklärung machen?
Jeder, der mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung machen. Sind Sie im Jahr 2020 in Kurzarbeit gewesen, muss Ihre Steuererklärung bis zum 31.07.2021 beim Finanzamt angekommen sein. Wir helfen Ihnen gerne und machen Ihre komplette Steuererklärung schnell, einfach und unkompliziert.

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Steuermachen.de kann ich auf jeden Fall weiter empfehlen! Selbst in diesen Zeiten, habe ich immer eine Ansprechpartnerin gehabt. Auf weitere Jahre!
Hochprofessionelle Beratung, superschnelle Erfassung aller Daten, digitale Abwicklung und dazu noch super nett.
Habe es jetzt zum zweiten mal statt Lohnsteuerhilfe ausprobiert. Haben mir geholfen und schnell mit Finanzamt erledigt. Vielen Dank!
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Die durchschnittliche Steuererstattung für Steuerzahler liegt bei ca.1047€.
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Ihre Steuerkanzlei bietet die Lösung für Ihre Steuererklärung
Die beauftragte Steuerkanzlei prüft für Sie Ihre Unterlagen. Wenn diese vollständig sind berät Sie Ihre Steuerkanzlei über noch offene Fragen und erstellt danach Ihre Steuererklärung.
Fertig: Sie erhalten Ihren geprüften Steuerbescheid.
Wenn Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt erstellt worden ist, wird er von Ihren Steuerprofis geprüft und an Sie weitergeleitet.