Pendlerpauschale

Was ist die Pendlerpauschale?

Pendlerpauschalen können von Steuerzahler*innen für den Pendelverkehr zur Arbeit verwendet werden. Diese Flatrate deckt die Reisekosten zwischen dem Zuhause und dem ersten Arbeitsplatz ab. Seit 2004 betragen die Gesamtkosten pro Kilometer 0,30 EUR und die übliche Obergrenze pro Kalenderjahr liegt bei 4.500 EUR. Dies gilt unabhängig vom verwendeten Transportmittel. Konkret bedeutet dies, dass auch zu Fuß gehen, Rad fahren, Motorräder, Busse, Züge oder die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten, berücksichtigt werden. Derzeit sind nur Flugreisen von den Vorschriften ausgenommen. Darüber hinaus hat die Pauschale nichts mit den tatsächlichen Ausgaben zu tun. Nur wenn die tatsächlichen Kosten den Pauschalsatz überschreiten, sind die tatsächlichen Ausgaben entscheidend.

Die einmalige Zahlung ist Teil der Werbekosten und reduziert das zu versteuernde Einkommen. Gemäß Artikel 9 Absätze 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes ist dies gesetzlich geregelt.

 

Für welche Verkehrsmittel gilt die Pauschale?

Die Pendlerpauschale hängt nicht von der Art des Transports ab, d.h. sie gilt gleichermaßen für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Motorradfahrer*innen, Mopeds, Motorroller, Bus- und Lokführer*innen sowie Autofahrer*innen und deren Fahrgäste. Flugreisen sind derzeit nicht inbegriffen.

 

Was deckt die Entfernungspauschale ab?

Arbeitnehmer*innen können die Pauschale anwenden, wenn sie ihre Arbeitsstätte bzw. die erste Tätigkeitsstätte zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes aufsuchen. Wenn diese Wegstrecke freiwillig zum Zweck der Weiterbildung ergriffen wird, ist diese Maßnahme ebenfalls wirksam. Das Finanzamt betrachtet auch wöchentliche Familienausflüge als Teil einer doppelten Haushaltsführung. Die Pauschale deckt alle Kosten vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz ab. Dies beinhaltet Parkgebühren während der Arbeitszeit und verschiedene Kfz-Versicherungsprämien. Neben den festen Reisekosten sollten jedoch auch die Unfallkosten als außergewöhnliche Kosten betrachtet werden.

 

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?

Jede*r Arbeitnehmer*in kann für sich unterschiedliche Pauschalen ansetzen. Zwei Dinge sind entscheidend: die Arbeitstage des Kalenderjahres und die Entfernung zwischen deinem Wohnort und Arbeitsplatz.

Im Allgemeinen können die unterschiedlich hohen Pauschalen für Pendler*innen berechnet werden, indem zunächst die Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr mit der km-Anzahl zwischen Wohnort und Arbeit multipliziert werden. Anschließend multiplizierst du das Ergebnis mit 0,30 EUR. Das Ergebnis beträgt exakt die Summe der Steuerabzüge deines gesamten Jahreseinkommen.

 

Wie viele Arbeitstage können berechnet werden?

Du kannst nur die Anzahl deiner tatsächlich gearbeiteten Tage berechnen. Dies bedeutet, dass Wochenenden, Feiertage und Krankheitstage nicht berücksichtigt werden können. Im Allgemeinen erkennt das Finanzamt bis zu 230 Fahrten bei einer 5-Tage-Woche und bis zu 280 Fahrten pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche an. Wenn du eine Reise außerhalb dieses Bereiches vorschlagen möchtest, müsstest du dies eindeutig nachweisen, beispielsweise durch die Bescheinigung deines Arbeitgebers oder durch die Zertifizierung und Bescheinigung.

 

Was ist der Höchstbetrag bei der Pendlerpauschale?

Grundsätzlich ist die Höhe der maximalen Zulage für deinen Arbeitsweg auf 4.500 EUR pro Kalenderjahr festgelegt – und das unabhängig deines Transportmittels. Trotzdem gibt es die Option, höhere Kosten abzusetzen und zwar dann, wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt und diese nachweisen kannst. Deshalb solltest du z.B. unbedingt Bahntickets für deine Steuererklärung aufbewahren.

 

Pendlerpauschale

 

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