Was musst du bei einem Gebrauchtwagen als Firmenwagen beachten?

Geldwerter Vorteil
Gebrauchtwagen als Firmenwagen

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug erhalten? Wie muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden? Wir helfen dir!

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Du hast sicherlich schon des Öfteren gehört, dass der Wert eines Autos nach dem Kauf sehr rapide sinkt. Aus diesem Grund lohnt sich oft ein Gebrauchtwagen, wenn dieser in einem guten Zustand ist. Besonders Gebrauchtwagen, die zuvor Firmenwagen waren, sind beliebt. Doch wie sieht es eigentlich mit Gebrauchtwagen als Firmenwagen aus?

 

Was ist die 1%-Regelung?

In vielen Unternehmen ist es relativ normal, dass ein Firmenwagen den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Da du diesen Wagen durchaus auch privat nutzen kannst, musst du die private Nutzung versteuern. Dies wird auch geldwerter Vorteil genannt. Zum einen kann der geldwerte Vorteil durch die 1%-Regelung und zum anderen durch die Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Bei der 1%-Regelung wird der Bruttolistenneupreis als Grundlage zur Berechnung der Steuer verwendet. Diese ein Prozent werden dem Monatsgehalt zugerechnet und erhöht somit das Bruttogehalt und auch den Steuersatz.

 

Wann lohnt sich die 1%-Regelung?

Grundsätzlich kannst du für deinen Fall meist detailliert ausrechnen, welcher Ansatz sich eher lohnt. Man kann allerdings auch grob sagen, wann was bestimmt sinnvoller sein kann. Wenn du den Firmenwagen überwiegend privat nutzt, kann für dich die 1%-Regelung nützlich sein. Bei teureren Autos und längeren Arbeitswegen ist ebenfalls diese Regelung besser.

Bist du nicht häufig mit dem Firmenwagen unterwegs oder würdest du einen günstigeren Gebrauchtwagen bevorzugen, so lohnt sich die Fahrtenbuchmethode.

 

Wie funktioniert die 1%-Regelung bei Gebrauchtwagen?

Du weißt bereits, dass bei Gebrauchtwagen die Fahrtenbuchmethode sinnvoll ist. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenneupreis anzusetzen. Das bedeutet, dass dabei nicht der aktuelle Wert des Autos verwendet wird, sondern der eines Neuwagens. Bereits in der Vergangenheit wurde es kritisiert, da es sich dadurch weniger lohnt, einen Gebrauchtwagen mit der 1%-Regelung zu versteuern.

 

Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode?

Bei der Fahrtenbuchmethode musst du dir deine Fahrten in einem Fahrtenbuch notieren. Dazu kommen Informationen zum Zweck der Fahrt. Fallen weitere Kosten an, wie die der Reparatur, so solltest du dafür Belege sammeln. Der Nutzungswert, den der Arbeitgeber zu versteuern hat, wird durch den privaten Fahrtenanteil festgelegt. Auch wenn die Methode aufwendig ist, hat sie den Vorteil, dass sie sehr exakt ist. Da der Wert des Autos für den geldwerten Vorteil keine Rolle spielt, lohnt sich die Fahrtenbuchmethode eher, wenn es ein Gebrauchtwagen ist.

 

Wie sieht es mit der Abschreibung des Firmenwagens aus?

In der Regel wird für ein Fahrzeug eine Nutzungsdauer von sechs Jahren festgelegt und eine Abschreibung von circa 17 Prozent im Jahr. Diese Nutzungsdauer gilt auch für Gebrauchtwagen. Hast du demnach einen zwei Jahre alten Gebrauchtwagen, werden diese zwei Jahre angerechnet. Die Restnutzungsdauer liegt dabei bei vier Jahren. Bei der 1%-Regelung wird allerdings weiterhin der Bruttolistenpreis des Neuwagens angesetzt.

 

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