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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wohnst du in Deutschland, so besteht für dich die Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung wird in Deutschland von zwei Systemen getragen: der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte zum Thema Krankenversicherung und wo diese in deine Steuererklärung gehört.
Versicherungspflicht
Wie bereits erwähnt, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Es müssen also alle Einwohner eine Krankenversicherung haben.
Die Versicherungspflicht ist dafür da, einen bei schweren Erkrankungen abzusichern. Oft entstehen durch solche Erkrankungen hohe Behandlungskosten, die das Vermögen bzw. das Einkommen der Leute übersteigen. Durch das Solidaritätsprinzip sollen aber alle Menschen einen Zugang zur medizinischen Hilfe bekommen, unabhängig davon, wie viel sie verdienen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Laut Sozialgesetzbuch ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV genannt) die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. Dabei sind die Versicherten für ihren gesundheitlichen Zustand auch selbst mitverantwortlich.
Der Krankenkassenbeitrag liegt grundsätzlich bei 14,6 Prozent.
Alle Arbeitnehmer, dessen Einkommen unter der Einkommenspflichtgrenze liegt, werden mit der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Neben dem Beitragssatz kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag hinzu.
Hast du Familienangehörige ohne eigenes Einkommen wie beispielsweise deine Kinder, so können diese beitragsfrei mitversichert werden.
Für welche gesetzliche Krankenkasse du dich entscheidest, hängt von dir ab. Allgemein kannst du zwischen 96 verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen.
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Private Krankenversicherung
Knapp neun Millionen Menschen sind in Deutschland privat versichert. Selbständige, Beamtenwärter, Beamten, Studenten und Freiberufler können sich ohne weitere Voraussetzungen privat versichern lassen. Bei Angestellten ist der Eintritt in die private Krankenversicherung an Bedingungen geknüpft. Dein Einkommen soll oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Im Jahr 2023 liegt diese bei 66.600 EUR jährlich. Der monatliche Verdienst sollte also mindestens 5.363 EUR betragen.
Zusätzlich musst du eine Menge Gesundheitsfragen beantworten, es wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
Kann ich die Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst deine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. In deiner Steuererklärung werden diese als Sonderausgaben deklariert. Zusätzlich können auch weitere Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitslosenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung.
Wie viel kann ich absetzen?
Die Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge ist sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte gleich. Jährlich können maximal 1.900 EUR abgesetzt werden.
Zahlst du also relativ geringe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, so kannst du noch die Beiträge zu anderen Versorgungsaufwendungen absetzen.
Kann ich auch die Zusatzbeiträge absetzen?
Grundsätzlich musst du neben den Beiträgen noch Zusatzbeiträge zahlen. Die Höhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, der Durchschnitt liegt aber bei 1,3 Prozent. Der Beitrag wird jährlich angepasst.
Auch die Zusatzbeiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.