Steuerklassen für Verheiratete

Steuererklärung allgemein
Steuerklassen für Verheiratete

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Frisch verheiratet? Nun kommen nicht nur familiäre Veränderungen auf dich zu, sondern auch steuerliche. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte rund ums Thema Steuerklassen für Verheiratete.

 

Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare

Eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete sollten sich unbedingt Gedanken über die Lohnsteuerklasse machen, denn im Vergleich zu Singles haben diese eine Wahl. Entscheidet man sich für eine günstige Kombination, so bleibt am Ende mehr Netto übrig.

Gleich nach der Hochzeit wirst du und dein Partner oder deine Partnerin automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt. Grundsätzlich kannst du dann aber zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Steuerklassen 3 und 5
  • Steuerklassen 4 und 4
  • Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor

 

Am Ende muss die Summe der Steuerklassen also eine 8 ergeben.

 

Steuerklassen 3 und 5

Haben die Partner einen starken Gehaltsunterschied, so kann man mit der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 deutlich mehr Netto am Ende haben. Der Schwerverdiener nimmt die Steuerklasse 3, der andere die Steuerklasse 5. Der Ehegatte oder die Ehegattin mit der Steuerklasse 5 hat dann keine Freibeträge und wird vom ersten Cent an komplett besteuert. Dafür werden in der Steuerklasse 3 höhere Freibeträge angewendet.

 

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Steuerklassen 4 und 4

Wie bereits erwähnt, wirst du und dein Partner automatisch in die Steuerklassen 4 eingeordnet. Die Steuerklassen-Kombination 4 und 4 ist für Ehepartner geeignet, die ungefähr gleich viel verdienen. So kann die Steuerlast gleichmäßig auf beide verteilt werden.

In diesem Fall ist es allerdings vorausgesetzt, dass beide Ehepartner den gleichen Lebensmittelpunkt miteinander teilen. Leben beide getrennt, so greift die Lohnsteuerklasse 1. Von der Regel sind allerdings Ehepartner ausgeschlossen, die berufsbedingt temporär woanders leben.

 

Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor

Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor bietet sich für Ehepartner mit leicht unterschiedlichem Einkommen an. Entscheidet man sich für Steuerklasse 4 mit Faktor, so wird monatlich eine etwas höhere Lohnsteuer einbehalten. So sollte eine mögliche Nachzahlung vermieden werden.

 

Ehegattensplitting

Wenn man vom Ehegattensplitting spricht, dann geht es um die steuerliche Zusammenveranlagung bei Ehepartnern. Dabei werden beide Einkommen der Ehegatten addiert, anschließend wird dieser Betrag halbiert. Das Ergebnis wird dann zur Berechnung der Einkommensteuer eingesetzt, die beide Ehepartner dann jeweils zu bezahlen haben.

Das Ehegattensplitting kann sowohl in der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 oder 4 und 4 angewendet werden.

 

Was gilt bei Scheidung oder Trennung?

Leben beide Ehegatten dauerhaft getrennt, so tritt die Steuerklasse 1 ein. Im Trennungsjahr dürfen die Partner noch bis zum Ende des Jahres die ursprüngliche Steuerklasse behalten. Ex-Partner können im Jahr der Trennung also weiterhin zusammen veranlagen, sofern der entstehende Steuernachteil vom anderen ersetzt wird.

 

 

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