Als Arbeitnehmer bekommst du dein Nettogehalt pünktlich auf dein Konto überwiesen. Hier wurden dann schon deine Lohnsteuer und die Beiträge zu den Sozialversicherungen an das Finanzamt übermittelt. Doch ist dein komplettes Einkommen zu versteuern? Du kannst auch von Freibeträgen profitieren und Aufwendungen steuerlich absetzen. Nur das zu versteuernde Einkommen muss versteuert werden. Wir erklären dir, was zu versteuerndes Einkommen ist.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Wie du dir eventuell denken kannst, ist das zu versteuernde Einkommen nicht mit deinem Nettoeinkommen gleichzusetzen. Beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um die steuerpflichtigen Einnahmen, von denen bereits abzugsfähige Ausgaben und Freibeträge abgezogen wurden. In deinem Steuerbescheid findest du dein zu versteuerndes Einkommen.
Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?
Grundsätzlich nimmt man die Summe deiner Einkünfte und zieht die Aufwendungen ab. Dieses Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. In deinem Steuerbescheid kannst du dem Finanzamt das zu versteuernde Einkommen mitteilen.
Um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen, können Steuerberater eine Hilfestellung sein. Durch steuermachen kannst du einfach digital mit deinem Steuerexperten kommunizieren. Der Steuerexperte kümmert sich dann um deine Steuerangelegenheiten.
Welche Einkunftsarten gibt es?
Im Steuerrecht gibt es sieben verschiedene Einkunftsarten. Deine Einkünfte können diesen Arten zugeordnet werden. Je nachdem können unterschiedliche Freibeträge und Aufwendungen angesetzt werden.
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus nichtselbständigen Tätigkeiten
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte
Was ist der Unterschied zum Brutto- oder Nettolohn?
Wie bereits erklärt, handelt es sich beim zu versteuernden Einkommen weder um den Brutto- noch dem Nettolohn. Du bekommst den Nettolohn von deinem Arbeitgeber bezahlt. Dein Bruttolohn wird in deinem Arbeitsvertrag festgehalten. Von diesem Betrag werden die Steuern und Sozialabgaben abgezogen, um auf den Nettolohn zu kommen. Du kannst dein zu versteuerndes Einkommen durch abzugsfähige Sonderausgaben und Pauschalen wie die Werbekostenpauschale verringern. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Altersvorsorge mindern das zu versteuernde Einkommen. Wenn dein Arbeitgeber mehr Steuern übermittelt hat, kannst du mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
Kann das zu versteuernde Einkommen negativ sein?
Als Selbständiger musst du auch mit Verlusten rechnen. Dadurch kann es schnell zu einem negativen zu versteuernden Einkommen kommen. Durch einen Verlustvortrag kannst du dann das Minus aus dem Vorjahr im Folgejahr verrechnen und die Steuerschuld mindern.
Welche Freibeträge können berücksichtigt werden?
Du kennst bereits den Grundfreibetrag. Dieser soll das Existenzminimum eines jeden Steuerpflichtigen sichern. Der Grundfreibetrag bleibt immer steuerfrei und wird bei jedem berücksichtigt. Zusätzlich sind folgende Freibeträge möglich:
- Ausbildungsfreibetrag
- Außergewöhnliche Belastungen
- Kinderfreibetrag
- Erziehungsfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Altersentlastungsfreibetrag
- Versorgungs- und Rentenfreibetrag
- Übungsleiterfreibetrag
- Freibetrag für Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft
- Rabattfreibetrag