Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Steuererklärung allgemein
Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

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Auch wenn dein Arbeitslosengeld nicht versteuert wird, musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben. In diesem Beitrag beantworten wir dir, warum es so ist und erzählen dir, was du während deiner Arbeitslosigkeit von der Steuer absetzen kannst.

 

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld 1 ist zwar steuerfrei, dennoch unterliegen die Bezüge dem Progressionsvorbehalt. Demnach erhöht sich tatsächlich der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen. Mit anderen Worten wird daraus ein höheres Gesamteinkommen gemacht und du musst mehr Steuern auf das zu versteuernde Einkommen zahlen.

Beim Arbeitslosengeld 1 musst du dann eine Steuererklärung abgeben, wenn deine Lohnersatzleistungen jährlich über 410 EUR betragen haben. Neben dem Arbeitslosengeld 1 gehören auch folgende Gelder zu den Lohnersatzleistungen:

Hast du über das ganze Jahr durch nicht gearbeitet und ALG 1 bezogen, so musst du trotzdem eine Steuererklärung abgeben.

 

Ehegattensplitting und Arbeitslosengeld

Wenn du dich für eine Zusammenveranlagung mit deinem Partner oder deiner Partnerin entschieden hast, werden eure Einkünfte zusammengezählt. Deshalb werden auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen mitberücksichtigt. Den auch hier spricht man vom Progressionsvorbehalt.

Es wäre daher eine Überlegung wert, separate Steuererklärungen abzugeben, sofern einer von euch hohe Lohnersatzleistungen bekommen hat.

 

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Arbeitslosengeld II (Hartz 4)

Solltest du Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 bekommen, so wird dir deine Steuerrückerstattung auf deine Bezüge angerechnet. Den alles, was du zusätzlich zu den Lohnersatzleistungen zusätzlich beziehst, zählt als Einkommen. Demnach wird deine Rückerstattung als Einkommen betrachtet.

 

Was kann ich bei Arbeitslosengeld absetzen?

Während der Arbeitslosigkeit kannst du die Ausgaben für Weiterbildungen, Coachings, Bewerbungen oder Seminare steuerlich geltend machen. Folgende Ausgaben kannst du ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen:

  • Papier, Kopierkosten
  • Druckereikosten oder Druckpatronen
  • Briefumschläge und Briefmarken
  • Bewerbungsmappen
  • Anteilige Handygebühren oder Internetkosten
  • Fotos für deine Bewerbung
  • Eine professionelle Webseite
  • Onlineanzeigen und Inserate

Für solche Ausgaben musst du Belege sammeln und gegebenenfalls bei der Finanzbehörde abgeben, sofern sie diese nachfordern.

 

Verlustvortrag

Wenn du im Folgejahr eine Arbeitsstelle findest, dann kannst du mit dem Verlustvortrag die Werbungskosten übertragen und im nächsten Jahr absetzen. Das kannst du vor allem dann machen, wenn deine Kosten die Einnahmen übersteigen.

Deine Verluste können ebenfalls ins nächste Jahr verschoben werden, sofern du keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielst. Dafür solltest du auf dem Mantelbogen „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ankreuzen. Ein Verlustvortrag kannst du maximal 4 Jahre nach dem Ende des Veranlagungszeitraums machen.

 

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