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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Als Kind eines Versicherten bekommst du nach seinem Tod unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente. Welche Voraussetzungen das sind, wie die Waisenrente besteuert wird und was du über das Thema wissen musst, erzählen wir dir hier.
Wer bekommt die Waisenrente?
Die Waisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils dem Kind ausbezahlt. Das gilt für:
- Leibliche Kinder
- Stiefkinder
- Adoptierte Kinder
- Enkel
- Pflegekinder
- Geschwister
sofern diese im Haushalt des Versicherten gelebt haben und von ihm unterhalten wurden.
Stirbt nur ein Elternteil, so bekommt das Kind eine Halbwaisenrente. Sterben beide Elternteile, so steht dem Kind eine Vollwaisenrente zu. Dabei müsste der Elternteil mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung das Geld eingezahlt haben.
Wie hoch ist die Waisenrente?
Wie hoch die Waisenrente ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Bei der Halbwaisenrente bekommt das Kind 10 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen zustand bzw. die er bereits bezogen hat
- Bei der Vollwaisenrente bekommt das Kind 20 Prozent der Rente, die die Verstorbenen bekommen sollten bzw. bereits bezogen haben
- In der Regel werden noch ein Abschlag oder Zuschlag auf die Waisenrente berechnet. Diese ergeben sich aus den Rentenzeiten des Verstorbenen
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Wie lange bekomme ich die Waisenrente?
In der Regel wird die Waisenrente nur bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bleibt der Anspruch nur dann bestehen, wenn
- Das Kind aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann
- Das Kind noch in einer beruflichen, akademischen oder schulischen Ausbildung befindet
- Das Kind sich in einer Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen. Dabei darf die Übergangszeit maximal 4 Monate betragen
- Das Kind ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr ableistet
Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt nach dem 27. Lebensjahr komplett.
Antrag auf die Waisenrente stellen
Wenn du auch nach deinem 18. Lebensjahr eine Waisenrente bekommen möchtest, musst du rechtzeitig ein Antrag stellen. Außerdem musst du dem Rentenversicherungsträger alle notwendigen Nachweise zukommen lassen. Die Formulare sind auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung zu finden.
Waisenrente in der Steuererklärung
Die Waisenrente gehört zu den Hinterbliebenenrenten und ist mit einem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Waisenrente dem Kind direkt zugerechnet wird. Somit erhöht sich nicht das Einkommen des Witwers oder der Witwe. Somit muss allerdings das Kind eine Steuererklärung mit der Anlage R abgeben. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn das Einkommen des Kindes über den Grundfreibetrag liegt. 2022 liegt der Grundfreibetrag bei 10.347 EUR.
Der Besteuerungsanteil der Waisenrente ist an das Jahr, in dem die Rente zum ersten Mal bezogen wird, angelehnt. Die Rente wird allerdings nur im ersten Jahr besteuert.
Ab dem zweiten Rentenbezugsjahr wird die Rente unter Abzug des Rentenfreibetrags in voller Höhe besteuert. Wie hoch dein persönlicher Rentenfreibetrag ist, wird aus dem Unterschied zwischen dem vollen Jahresbetrag und dem gesetzlichen Besteuerungsanteil aus dem ersten Rentenjahr ermittelt. Dein persönlicher Rentenfreibetrag gilt für die komplette Laufzeit der Waisenrente.