Kündigung

Während einige Arbeitnehmer eine Kündigung fürchten, sind andere erfreut zu gehen, um neue Wege zu erkundigen. Es kann viele Gründe geben, warum du dein Arbeitsverhältnis kündigen möchtest. Doch unabhängig von deinen Gründen musst du einiges beachten.

 

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung musst du keinen Grund nennen. Du kannst deine Absicht zur Kündigung schriftlich deinem Arbeitgeber übermitteln und musst die Fristen beachten. Hast du einen befristeten Arbeitsvertrag, so kannst du nur ordentlich kündigen, wenn das durch deinen Vertrag erkennbar wird.

 

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung musst du schwerwiegende Gründe für die fristlose Kündigung nennen. Durch diese Kündigungsart kannst du unmittelbar dem Arbeitsplatz fernhalten. Das bedeutet gleichzeitig, dass du keine Kündigungsfrist einhalten musst.

Folgende Gründe sind bei einer außerordentlichen Kündigung möglich:

  • Sexuelle Belästigung
  • Diskriminierung
  • Wenn eine Straftat verlangt wird
  • Bei aggressiven Verhalten am Arbeitsplatz

 

Was kannst du machen, wenn es zu Streitigkeiten kommt?

Du musst keine Angst vor Streitigkeiten im Arbeitsrecht haben. In der Regel sollte jeder Beteiligte im Arbeitsumfeld professionell sein, sodass es nicht zu Streitigkeiten kommen muss. Sollte es trotzdem zu Streitigkeiten kommen, kannst du mit einer Rechtsschutzversicherung deine Rechte verteidigen. Die entstehenden Kosten musst du dadurch nicht beachten.

 

Was musst du bei der Kündigung beachten?

Durch Filme und Serien denken viele, dass eine einfache mündliche Kündigung genügt und man direkt das Büro verlassen kann. In der Realität ist das allerdings vollkommen anders. Es können schnell Formfehler entstehen. Möchtest du deinen Arbeitsvertrag kündigen, so muss dies schriftlich sein. Zudem muss die Kündigung klar und direkt erkennbar sein. Dies ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragrafen 623 verankert. Hier wird auch deutlich, dass du nicht in elektronischer Form durch eine E-Mail oder SMS kündigen kannst. Du musst deinen Kündigungswillen klar in deiner schriftlichen Kündigung formulieren.

 

Was musst du in die Kündigung schreiben?

Folgende Aspekte solltest du in deiner Kündigung nicht vergessen:

  • Deine Anschrift
  • Die Anschrift deines Arbeitgebers
  • Das Datum des Kündigungsschreibens
  • Den Betreff; Hier eignet sich das Wort „Kündigung“
  • Die Anrede und Benennung des Empfängers
  • Deine Kündigungserklären; Hier sollte klar werden, dass du kündigen möchtest.
  • Eine Grußformel
  • Deine Unterschrift

 

Wann wird die Kündigung wirksam?

Mit dem Schreiben einer Kündigung ist es noch nicht vollbracht. Die Kündigung ist erst dann wirksam, wenn der Arbeitgeber sie auch tatsächlich erhalten hat. Hier bietet sich eine persönliche Zustellung an. Zeugen sind ebenfalls von Vorteil. Zudem solltest du dir den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Sendest du die Kündigung über ein Einwurf-Einschreiben per Post, so ist die Bestätigung ebenfalls gegeben.

 

Wer kann die Kündigung abgeben?

Der Empfänger des Kündigungsschreibens muss nicht zwangsläufig die Person sein, bei der du das Kündigungsschreiben abgibst. Auch die Personalabteilung oder die Empfangsdame können empfangsberechtigt sein, wenn diese berechtigt sind, die Post anzunehmen.

 

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Für jeden Beteiligten ist die Kündigungsfrist sinnvoll. Zum einen hilft es dir als Arbeitnehmer deinem neuen Arbeitgeber eine Zeit zu nennen, ab wann du arbeiten kannst und zum anderen kannst du diese Zeit nutzen, eine neue Stelle zu finden. Für den Arbeitgeber ist die Kündigungsfrist sinnvoll, weil er dadurch Zeit hat, einen neuen Arbeitnehmer zu finden.

In deinem Arbeitsvertrag ist in der Regel die Frist festgelegt. Auch gesetzliche oder tariflich festgelegte Fristen sind möglich. Sind die Fristen nicht im Vertrag geregelt, so finden gesetzliche BGB-Fristen Anwendung.

Ist die Kündigungsfrist länger als die Mindestfrist, so wird diese verwendet. Bei nahezu jedem Arbeitsverhältnis musst du eine Probezeit überstehen. Ist dies geschafft, so liegt die Kündigungsfrist bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Der Arbeitgeber muss längere Kündigungsfristen einhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger andauert.

 

Was ist steuerlich zu beachten?

Bei einer Kündigung kannst du auch eine Abfindung erhalten. Da fragst du dich wahrscheinlich, ob du darauf Steuern bezahlen musst. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung. Du musst die Abfindung versteuern, aber hier kommt die Fünftelregelung ins Spiel. Diese soll dabei helfen, dass eine Mehrbelastung durch die Abfindung nicht zu hoch ist. Eine Fünftelregelung kann jedoch nur verwendet werden, wenn die Abfindung die Einnahmen übersteigen, die der Arbeitnehmer ansonsten bekommen würde.

 

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