Viele Menschen haben den Traum, ihre Passion zum Erfolg zu bringen. Da man erst einmal starten muss, lohnt sich die Gründung eines Kleingewerbes. Zwar hast du einige Vorteile, vor allem was die Umsatzsteuer angeht, gleichzeitig musst du allerdings auch eine Steuererklärung als Gewerbetreibender abgeben. Bei einem Kleingewerbe müssen die gleichen steuerlichen Regeln angewendet werden, die auch ein reguläres Gewerbe befolgen muss. Wir erklären dir die Steuererklärung für Kleingewerbe.
Was ist ein Kleingewerbe?
Gründest du ein Kleingewerbe, so übst du eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aus. Damit es jedoch die Voraussetzungen eines Kleingewerbes erfüllen kann, unterliegt diese Tätigkeit nicht den Vorschriften von einem Handelsgewerbe. Als Freiberufler bist du zwar auch selbständig, trotzdem bist du kein Gewerbetreibender. GbRs und Einzelunternehmen können als Kleingewerbe agieren. Bei der Frage, wann es sich um ein Kleingewerbe handelt, lassen sich einige Anhaltspunkte nennen. Diese Grenzen sind in der Regel entweder ein Jahresumsatz von 250.000 EUR, mindestens fünf Angestellte oder ein Betriebsvermögen von 100.000 EUR.
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Welche Steuern können anfallen?
Neben der Einkommensteuer können auch die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer bei einem Kleingewerbe anfallen. Ob und wie hoch diese Steuern ausfallen, hängt von deinem Gewinn ab.
Müssen Kleingewerbe Umsatzsteuer bezahlen?
Du hast bestimmt schon etwas von der Kleinunternehmerregelung gehört. Diese betrifft die Umsatzsteuer. Grundsätzlich gelten für Kleingewerbe die gleichen Regeln wie bei Unternehmen und Selbständige. Durch die Kleinunternehmerregelung kann sich ein Kleingewerbe jedoch auch von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dies ist dann möglich, wenn dein jährlicher Umsatz des Vorjahres 22.000 EUR nicht überschritten hat. Zusätzlich darf auch der voraussichtliche Jahresumsatz des laufenden Jahres die 50.000 EUR nicht übersteigen.
Muss ein Kleingewerbe Gewerbesteuer bezahlen?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Ob du Gewerbesteuer bezahlen musst oder nicht, hängt von der Höhe deiner Jahreseinnahmen ab. Übersteigen deine Einnahmen nicht den Freibetrag von 24.500 EUR, so musst du auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Übersteigen deine Einnahmen diesen Freibetrag, so wird dieser Betrag mit 3,5 Prozent multipliziert und anschließend mit dem Hebesatz verrechnet. In jedem Fall musst du diese Einkünfte dem Finanzamt übermitteln.
Was musst du bei der Gründung eines Kleingewerbes beachten?
Zunächst ist es wichtig, dass du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt abgibst. Danach musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Elster ausfüllen. Nur so kannst du für das Kleingewerbe eine Steuernummer erhalten.
Wie sieht die Steuererklärung für Kleingewerbe aus?
Wie bereits erwähnt, musst du auch bei einem Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben. Unabhängig davon, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht, musst du bestimmte Sonderformulare neben dem Mantelbogen abgeben. Musst du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, so musst du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Folgende Formulare sind bei einem Kleingewerbe wichtig:
- Anlage G: In der Anlage G werden die Einnahmen eines Gewerbebetriebs erfasst. Zum einen wird der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit erfasst und zum anderen auch Veräußerungsgewinne des letzten Jahres aufgenommen.
- Anlage EÜR: Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt vollkommen zur Gewinnermittlung bei einem Kleingewerbe.
- Anlage N für Angestellte: Übst du neben der selbständigen Tätigkeit auch eine angestellte Tätigkeit aus, so musst du deine Gehaltseinnahmen in dieser Anlage aufnehmen.
Bis wann musst du die Steuererklärung abgeben?
Seit 2019 musst du die Steuererklärung nicht mehr bis zum 31. Mai, sondern bis zum 31. Juli abgeben. Anders sieht es aus, wenn du deine Steuererklärung von einem Experten anfertigen lässt. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate. Du kannst eine Fristverlängerung beantragen, wenn du dies gut begründen kannst.
Was passiert, wenn du die Frist versäumst?
Eine verspätete Abgabe der Steuererklärung kann sehr schnell sehr teuer werden. Für jeden angefangenen Monat musst du mindestens 25 EUR bezahlen. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ist, hängt von der Höhe der festgesetzten Steuer ab. Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer.