Es ist selbstverständlich, dass du als Steuerpflichtiger gerne so wenig Steuern wie möglich zahlen möchtest. Demnach sind mögliche Freibeträge und steuerliche Vorteile sehr wichtig. Natürlich kannst du nur die Freibeträge nutzen, die dir aufgrund deiner Situation zustehen. Je nach Steuerklasse hast du auch andere Freibeträge. Doch wie kannst du die Steuerklasse wechseln und was ist der Steuerklassenwechsel? Wir klären dich auf.
Was ist ein Steuerklassenwechsel?
Grundsätzlich gibt es sechs Steuerklassen. Je nach Lebenssituation gehörst du einer Steuerklasse zu. Ändert sich deine Situation, kannst du die Steuerklasse wechseln. Interessant wird es, wenn du beispielsweise heiratest. Hier gibt es mehrere Steuerklassenkombinationen.
Kannst du die Steuerklasse wechseln?
Grundsätzlich bist du in der Steuerklasse 1, wenn du ledig bist. Als Alleinerziehende kannst du in die Steuerklasse 2 wechseln. Die ist für dich sinnvoll, da dir dann andere Freibeträge zustehen. Bei einer Heirat oder wenn du sich scheiden lässt, lohnt sich ein Wechsel ebenfalls. Auch werdende Eltern sollten sich über einen Wechsel der Steuerklasse Gedanken machen.
Was bedeutet die Steuerklasse 2?
Wenn du alleinerziehend bist, kannst du in die Steuerklasse 2 wechseln. Bei deinem monatlichen Nettolohn erkennst du schon den Vorteil des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Bei der Steuerklasse 1 kannst du diesen nur einmal im Jahr in deiner Steuererklärung aufführen.
Der Entlastungsbetrag liegt derzeit bei 4.008 EUR pro Jahr. Bei jedem weiteren Kind steigt der Betrag um jährliche 240 EUR an.
Dieser Entlastungsbetrag ist, wie der Name es schon vermuten lässt nur für Alleinerziehende. Demnach hast du keinen Anspruch mehr auf diesen Betrag, wenn du heiratest.
Welche Möglichkeiten haben Verheiratete?
Als Verheiratete hast du prinzipiell drei Möglichkeiten:
- Steuerklasse 4
- Steuerklassenkombination 3 und 5
- Steuerklasse 4 mit Faktor
Wenn du heiratest, wirst du automatisch der Steuerklasse 4 zugeordnet. Bei gleichen oder ähnlichen Einkommen ist das auch die richtige Steuerklasse für dich und deinen Partner.
Ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5 ist dann zu empfehlen, wenn du und dein Partner unterschiedlich viel verdient. Dabei lohnt sich der Wechsel schon, wenn einer von euch 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet. Derjenige der mehr verdient wählt die Steuerklasse 3 und der mit einem geringeren Einkommen sollte in die Steuerklasse 5. So erhält das Einkommen in der Steuerklasse 3 alle Freibeträge, während das Einkommen in der Steuerklasse 5 voll versteuert wird.
Eine weitere Möglichkeit als Ehepaar ist das Splitting. Durch die gemeinsame Veranlagung werden beide Einkommen addiert und durch zwei geteilt. Dann wird die Einkommensteuer berechnet und verdoppelt. Das klingt erstmal kompliziert, ist allerdings für Ehepartner eine vorteilhafte Variante.
Wenn ihr die Einzelveranlagung wählt, müssen zwei Steuererklärungen erstellt werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn einer Arbeiterlosengeld erhält. Auch bei hohen außerordentlichen Belastungen rentiert sich die Einzelveranlagung.
Zuletzt kann auch die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt werden. Diese Steuerklasse ist vor allem bei Ehepaaren sinnvoll, deren Einkommensunterschied nicht allzu groß ist. Hierbei wird die Höhe der Lohnsteuer genauer berechnet.
Nach einer Trennung ist es für dich vor allem dann sinnvoll die Steuerklasse zu wechseln, wenn du in der Steuerklasse 5 bist.
Wie kannst du die Steuerklasse wechseln?
Grundsätzlich solltest du zunächst genau die Vorteile und Nachteile der einzelnen Lohnsteuerklassen kennen. Informiere dich vor dem Wechsel über die Steuerklassen. Für den Wechsel der Steuerklasse benötigst du ein Formular. Dieser Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/ Lebenspartner muss ausgefüllt werden. Neben deinen persönlichen Daten müssen auch die Angaben zu deinem Ehepartner eingetragen werden.