Einkünfte

Bei der Einkommensteuer wird vor allem von Einkünften geredet. Da fragst du dich zurecht, was der Unterschied zwischen Einkommen und Einkünfte ist. Im Einkommensteuergesetz findest du sieben verschiedene Einkunftsarten. Hier erfährst du alles, was du darüber wissen solltest.

 

Was sind Einkünfte?

Grundsätzlich gibt es sieben Einkunftsarten. Alle Einkünfte, die diesen Einkunftsarten nicht zugeordnet werden können, bleiben steuerfrei. Solltest du Einkünfte dieser Einkunftsarten erzielen, so unterliegst du der Einkommensteuer. Grundsätzlich werden diese sieben Einkunftsarten in Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterteilt. Um dein zu versteuerndes Einkommen zu erhalten, müssen deine Einkünfte addiert und dann Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt werden. Dein individueller Einkommensteuersatz wird dann auf dein zu versteuerndes Einkommen angewendet.

 

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Gewinneinkünfte:

Grundsätzlich gibt es bei den Gewinneinkunftsarten die Gewinnerzielungsabsicht. So sind die Einkünfte hier der Gewinn, der durch die Einnahme-Überschussrechnung beziehungsweise durch einen Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird. Hierunter zählen:

 

Überschusseinkunftsarten:

Anders als bei den Gewinneinkunftsarten ermittelt man die Steuerlast bei den Überschusseinkünften, indem man den Überschuss der Einnahmen über den Werbungskosten berechnet. Folgende Einkünfte werden zu den Überschusseinkunftsarten gezählt:

 

Was sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

Im Einkommensteuergesetz unter den Paragrafen 13 bis 14a kannst du eine Auflistung aller Einkünfte finden, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen. Ein Beispiel für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung. Da es sich bei dieser Einkunftsart um Gewinneinkünfte handelt, muss auch der Gewinn ermittelt werden.

 

Was sind Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb?

In den Paragrafen 15 bis 17 kannst du das Wichtigste über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nachlesen. Typische Beispiele sind vor allem die Einkünfte aus einem Handels- und Handwerksbetrieb. Durch einen Betriebsvermögensvergleich müssen buchführungspflichtige Betriebe ihre Gewinne ermitteln. Eine Überschussrechnung reicht bei nicht buchführungspflichtige Betriebe aus, wenn sie auch freiwillig keine Bücher führen.

 

Was sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

Hierfür kannst du dir den Paragrafen 18 EStG ansehen. Es handelt sich hierbei um Einkünfte, die durch eine freiberufliche Tätigkeit erzielt werden. Welche Tätigkeiten in diesen Bereich zählen, entnimmst du der Auflistung im Einkommensteuergesetz.

 

Was sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?

Deine Einnahmen als Arbeitnehmer zählen in den Paragrafen 19 EStG und demnach zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Demnach erzielst du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn du in einem öffentlichen oder privaten Dienst beschäftigt bist oder warst und einen Arbeitslohn beziehst. Hier kannst du gegebenenfalls auch Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zudem können Pauschbeträge angesetzt werden.

 

Was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Du hast bestimmt schon einmal etwas von der Abgeltungssteuer gehört. Diese Steuer fällt auf das Kapitalvermögen an. Genaueres findest du im Paragrafen 20 EStG. Derzeit liegt die Abgeltungssteuer bei 25 Prozent. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen beispielsweise Zinsen aus Forderungen sowie Dividenden aus Aktien. Hier kannst du den Sparerpauschbetrag von 801 EUR ansetzen.

 

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um beispielsweise Miet- und Pachteinnahmen. Neben unbeweglichen Vermögen kannst du auch Sachinbegriffe und beispielsweise Rechte anderen überlassen. Auch hier kannst du gewisse Werbungskosten abziehen. Näheres wird im Paragrafen 21 des Einkommensteuergesetzes erläutert.

 

Was sind sonstige Einkünfte?

Der Begriff der sonstigen Einkünfte ist in der Regel sehr verwirrend. Sonstige Einkünfte umfassen nämlich nicht alle anderen Einnahmen, die du erzielen kannst. Es werden in den Paragrafen 22 und 23 EStG Einkünfte beschrieben, die zu dieser Einkunftsart zählen. So gehören beispielsweise Einkünfte aus bestimmten wiederkehrenden Bezügen zu den sonstigen Einkünften. Auch Rentenbezüge und Unterhaltsleistungen sind beispielsweise sonstige Einkünfte.

 

Einkünfte

 

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