Quellentheorie

Das Einkommensteuerrecht richtet sich nach einigen Theorien und Grundsätzen, die manchmal verwirrend sein können. So gibt die Quellentheorie beispielsweise eine enge Einkommensdefinition. Was das für dich zu bedeuten hat, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Quellentheorie?

Bei der Quellentheorie handelt es sich um eine finanzwissenschaftliche Einkommenstheorie. Sie ist die älteste Theorie zum Einkommen. Somit wird hier der Begriff des Einkommens erläutert. Darunter verstehen sich alle Sachgüter, die in einer Periode für die persönlichen Bedürfnisse einer Person als Erträge von dauernden Quellen der Gütererzeugung zur Verfügung stehen. Natürlich beziehen sich diese persönlichen Bedürfnisse nicht lediglich auf die einzelne Person, sondern umfasst zusätzlich die auf den Bezug des Lebensunterhaltes angewiesenen Personen und demnach die Familien.

Es ist notwendig, zwischen dem Einkommen und der nicht steuerbaren Vermögensmehrungen zu unterscheiden. Bei dieser Differenzierung ist die Regelmäßigkeit des Zuflusses zu betrachten. Es werden fünf Einkommensquellen von Bernhard Fuisting zur Definitionskonkretisierung genannt. Teilweise kannst du diese Einkommensquellen im Einkommensteuerrecht unter den Einkunftsarten nach Paragraf 2 Abs. 1 Satz 1 finden. Hier werden unteranderem die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. Diese fünf Einkommensquellen sind:

  • Geldkapital
  • Grundbesitz
  • Gewerbebetrieb
  • Arbeitstätigkeit
  • Hebungsrechte

 

Was besagt die Quellentheorie?

Die Quellentheorie gilt als Grenzfall von der Einkommensdefinition zur Einkommensteuer. Damit von einem Einkommen die Rede sein kann, muss eine dauernde Einkommensquelle vorliegen. Darunter versteht sich die Arbeit für ein Arbeitseinkommen sowie das Kapital für Kapitaleinkommen und der Betrieb für Unternehmensgewinne. Eine Forderung für den regelmäßigen Fluss des Einkommens muss ferner gestellt werden. Mit diesem Einkommensbegriff der Quellentheorie werden Spekulanten und Investoren von Grundstücken und Wertpapieren sowie Bezieher unregelmäßiger Einkommen bei der Einkommensteuer begünstigt. Bei der Besteuerung in der Praxis wird aus diesem Grund nicht der Einkommensbegriff der Quellentheorie alleine herangezogen, sondern eine umfassendere Definition. Die Reinvermögenszugangstheorie ist das Gegenstück der Quellentheorie.

 

Die Theorie der Besteuerung

Die Quellensteuer kann zur theoretischen Grundlage für das steuerrechtliche Einkommen herangezogen werden. Damit ist neben der Reinvermögenszugangstheorie die Quellentheorie eine bedeutende Basis, um die Einkommensbesteuerung zu bestimmen. Wie bereits erklärt, definiert die Quellensteuer das Einkommen als regelmäßiger Zufluss aus der Gütererzeugung, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden kann. Anhand dieser Definition wird erkennbar, dass einige ökonomische Verfügungsrechte damit ausgeschlossen werden.

Aperiodische Verfügungsrechte werden bei dieser Definition ausgeschlossen:

  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • Glücksgewinne
  • Vermögenswertsteigerungen
  • Vermögensveräußerungen

Zudem werden Einkommensteile nach der Definition ausgeschlossen, die zur Kapitalreproduktion verwendet werden.

Es wird erkennbar, dass der Begriff des Einkommens nach der Quellentheorie sehr eng ist. Dominierend ist das Interesse an der Vermögenserhaltung sowie der Kapitalerhaltung. Außerdem ist die Anknüpfung an volkswirtschaftlichen Wertschöpfungsvorgängen beim Einkommensbegriff nach der Quellentheorie erkennbar, weswegen eine Verbindung zum makroökonomischen Einkommensbegriff zu sehen ist. Zwar bildet die Quellentheorie keine allgemeine theoretische Definition des Einkommens, trotzdem werden gewisse Aspekte dieser Theorie bei der deutschen Einkommensteuern zur Definition des Einkommens berücksichtigt.

 

Theorie der öffentlichen Verschuldung

Laut der Quellentheorie führt die Ausdehnung von Staatsverschuldungen ceteris paribus zu einer Zinssteigerung. Das liegt daran, dass laut dieser Theorie von einem starren Geldkapitalangebot ausgegangen wird. Diese Zinssteigerung bewirkt dann bei der Annahme eines zinselastischem Investitionsverhaltens der Privaten, dass private Nachfragen verdrängt werden.

 

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