Buchführungspflicht: Was solltest du wissen?

Buchführungspflicht
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Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Als Kaufmann bist du zur Buchführung über alle deine Handelsgeschäfte verpflichtet. In dem Buch sollte die Lage deines Vermögens transparent und ersichtlich sein. Welche Buchführungsarten es gibt und was du darüber wissen musst, erzählen wir dir hier!

 

Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

Grundsätzlich ist die Buchführung im Handelsgesetzbuch (HGB) reguliert. Genauer ist nach § 238 HGB jeder Kaufmann dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu betreiben.

In der Regel ergibt sich die Buchführungspflicht aus dem Handelsrecht. Allerdings kann die Buchführungspflicht auch durch die Abgabenordnung im Steuerrecht geregelt sein.

Im Handelsrecht soll die ordentliche Buchführung eine Dokumentierung der Geschäftsvorfälle gewährleisten, damit ein Überblick über die geschäftliche Lage des Unternehmens gewährleistet wird.

Steuerlich bedingte Buchführung soll hingegen nur eine ordentliche Besteuerung möglich machen.

 

Wie wird ein handelsrechtliches Gewerbe definiert?

Zu den Kennzeichen des handelsrechtliches Gewerbes gehören beispielsweise:

  • Absicht der Gewinnerzielung, es geht dabei um eine entgeltliche Tätigkeit (keine private Liebhaberei)
  • Selbständige Tätigkeit
  • Die Tätigkeit tritt nach außen in Erscheinung
  • Gerichtet tatsächlich auf eine Vielzahl von Geschäften
  • Kein freier Beruf (Tätigkeit auf einem wirtschaftlichem Gebiet)

Zu handelsrechtlichen Gewerbe gehören keine:

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • Kleingewerbe
  • Tätigkeit der freien Berufe

 

Buchführungspflicht im Handelsgesetzbuch

Wie bereits erwähnt, sind laut dem deutschen Handelsrecht alle Kaufleute zu einer Buchführung verpflichtet. Wer tatsächlich als Kaufmann gesehen wird, wird genauer in §§ 1-6 HGB definiert. Dort wird es zwischen Ist-, Kann- und Formkaufmann unterschieden.

  • Istkaufmann: Dazu gehören Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben. Der Istkaufmann ist nach § 1 HGB und § 238 I HGB zum Führen der Bücher verpflichtet.
  • Kannkaufmann: Dazu gehören Kaufleute, die zwar die Voraussetzungen eines Istkaufmanns nicht erfüllen, sich denn och freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. So wird ein Kannkaufmann ebenfalls buchführungspflichtig.
  • Formkaufmann: Dazu gehören grundsätzlich alle Handelsgesellschaften, also Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG, KG, OHG. Außerdem die Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH, Unternehmensgesellschaften und aber auch die Genossenschaften.

Laut § 241 a HGB wird allerdings für Einzelkaufleute eine Ausnahme vorgesehen. Betrugen die Umsatzerlöse in zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als 600.000 EUR und der Jahresüberschuss weniger als 60.000 EUR, so bist du nicht zur Buchführung verpflichtet.

 

Buchführung im Steuerrecht

Im Steuerrecht ist die Buchführungspflicht für Besteuerungszwecke relevant. Oft wird diese als derivative Buchführungspflicht bezeichnet. Der Steuerpflichtige muss seiner Buchführungspflicht gemäß § 140 AO nachgehen.

Bist du gemäß § 241 a HGB nicht buchführungspflichtig, so wirst du auch im steuerrechtlichen Sinne von der Buchführungspflicht befreit.

 

Welche Systeme für die Buchführung gibt es?

  • Einfache Buchführung: Du bist zu einer einfachen Buchführung verpflichtet, wenn du ein Kleingewerbe betreibst oder einen freien Beruf ausübst. So gehörst du zu den Minderkaufleiten. Du darfst als Freiberufler oder Kleinunternehmen nur die einfache Buchführung betreiben, sofern du nicht als Kaufmann giltst, bestimmte Umsätze nicht überschreitest und nicht in das Handelsregister eingetragen bist. In diesem Fall wird die einfache Buchführung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchgeführt. Darunter kannst du eine einfache Gegenüberstellung der betrieblichen Ausgaben und Einnahmen verstehen.
  • Kameralistische Buchführung: Die kameralistische Buchführung soll durch den Etat angeordneten oder geplanten Ausgaben und Einnahmen oder Voranschlag die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen gegenüberzustellen. Zu den Ergebnissen der kameralistischen Buchführung gehören Fehlbeträge oder Etatüberschüsse. Oft wird die kameralistische Buchführung auch Behörden- oder Verwaltungsbuchführung genannt.
  • Doppelte Buchführung: Hier werden die Geschäftsvorfälle tatsächlich zweimal erfasst. Alle Geschäftsvorfälle werden dementsprechend auf zwei separaten Konten gebucht: Konto und Gegenkonto. Mit anderen Worten werden alle Ausgaben und alle Einnahmen gleich zweimal erfasst: zuerst wird erfasst, auf welchem der zwei Konten der Vorgang stattgefunden hat und dann wird erfasst, wozu das Geld tatsächlich verwendet wurde.

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