Steuertipps für Vermieter: Was solltest du wissen?

Vermietung
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Vermietest du eine Wohnung oder ein Haus, so erzielst du steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auch als Vermieter kannst du von den steuerlichen Vorteilen profitieren und Geld sparen. Wie das geht, was du als Vermieter wissen musst und welche Steuertipps du nutzen kannst, erzählen wir dir in diesem Beitrag.

 

Kreditzinsen und Kaufkosten von der Steuer absetzen

Viele Vermieter nehmen für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses einen Kredit auf. Gebühren und Zinsen zählen grundsätzlich zu den Werbungskosten. Die Rückzahlung deines Kredits kannst du leider nicht steuerlich geltend machen. Von der Steuer lassen sich die Gebühren für deinen Bausparvertrag absetzen.

Kaufst du eine Immobilie, so musst du die Grunderwerbsteuer zahlen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich vom Bundesland zu Bundesland und liegt derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises deiner Immobilie.

 

Welche Werbungskosten kann ich als Vermieter geltend machen?

Entstehen dir für deine vermietete Wohnung oder dein vermietetes Haus Ausgaben, um diese zu vermieten, so kannst du diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Das kann allerdings nur in dem Jahr passieren, in dem du die Kosten tatsächlich getragen hast. Das wird bei dienen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mittels Zuflussprinzip und Abflussprinzip durchgeführt.

 

Zu den typischen Werbungskosten, die du als Vermieter absetzen kannst, gehören beispielsweise:

  • Deine Schuldzinsen aus der Finanzierung des Objektes
  • Laufende Grundstückkosten
  • Reise- und Fahrtkosten (sofern diese notwendig sind)
  • Gebäudeabschreibung
  • Renovierungskosten (Erhaltungsaufwendungen)

 

Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand

Verrichtest du größere Arbeiten an deiner Immobilie, so musst du erst mal unterscheiden, ob die Aufwendungen dem Erhalt deiner Immobilie dienten oder du etwas Neues schaffen wolltest. Die Unterscheidung ist für die steuerliche Behandlung essenziell.

Solltest du beispielsweise die Wohnung frisch streicheln, so kannst du von einem Erhaltungsaufwand ausgehen, da in dem Fall die Substanz der Immobilie geschützt wird. Solche Aufwendungen kannst du gleich in dem Jahr der Zahlung in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Solltest du die Wohnung beispielsweise neu sanieren, beheizbare Böden anbringen und eine neue Heizanlage anbringen, so kannst du hier von einem Herstellungsaufwand ausgehen. Durch diese Anpassungen verlängert sich die Nutzungsdauer des Gebäudes. Außerdem erhöht sich die Attraktivität deiner Immobilie und du kannst dadurch höhere Mieteinnahmen erzielen. Die Herstellungskosten werden nicht sofort geltend gemacht, sondern mit dem Gebäude abgeschrieben.

 

Deine Mieteinnahmen über Airnbn

Vermietest du deine Immobilie nur kurzfristig beispielsweise über Airbnb, so erzielst du grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte aus der Vermietung. Erzielst du jährlich nur 520 EUR oder weniger, so musst du für diese Einnahmen keine Steuern zahlen.

Zahlst du auf deine Einnahmen keine Steuern, so kannst du demnach auch keine Ausgaben geltend machen.

Fallen deine Einnahmen höher aus, so musst du diese in die Anlage V deiner Steuererklärung eingeben. Von den Einnahmen werden die Werbungskosten abgezogen. Was danach übrig bleibt, wird komplett versteuert. Beachte, dass die 520 EUR in diesem Fall eine Freigrenze und kein Freibetrag sind!

 

Vermietung an Familie und Angehörige

Die Finanzbehörde kann deine Verträge mit den Angehörigen nur dann anerkennen, wenn solch ein Vertrag mit tatsächlich gleichen Vereinbarungen auch mit Dritten geschlossen worden wäre. Im Zweifelsfall kann an für die Ortschaft üblicher Mietvertrag zum Vergleich herangezogen werden.

Wird die Miete nicht viel niedriger als auf dem Markt üblich ist gesetzt, so kannst du ganz normal die Werbungskosten geltend machen. Damit dir die Werbungskosten komplett anerkannt werden, muss die tatsächliche Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen.

 

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