Eigenheim von der Steuer absetzen: Geht das?

Steuererklärung allgemein
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Lesedauer: 3 Minuten

Grundsätzlich gilt: Aufwendungen für dein Eigenheim sind nur dann absetzbar, wenn sie in einem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Außerdem kannst du die Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse steuerlich geltend machen. Wie das geht und was du wissen musst, erzählen wir dir hier!

 

Welche Leistungen kann ich als Immobilien-Eigentümer absetzen?

Immobilien-Eigentümer können grundsätzlich folgende Leistungen steuerlich geltend machen:

  • Haushaltsleistungen: Diese dürfen nur als geringfügige Beschäftigungen stattfinden. Von der tariflichen Steuer dürfen 20 Prozent abgezogen werden. Die Höchstgrenze liegt dabei bei 510 EUR.
  • Handwerkerleistungen: Die Handwerkerleistungen dürfen bis zu 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 1.200 EUR.
  • Modernisierung der denkmalgeschützten Wohnung: Hier wird vorausgesetzt, dass die Maßnahmen an einer tatsächlich anerkannten denkmalgeschützten Wohnung oder Immobilie durchgeführt wird. Wird solch eine Immobilie saniert, dann kann der Eigentümer die Kosten in Form einer Abschreibung geltend machen. Das geht über 10 Jahre mit 9 Prozent zu versteuernden Einkommens.
  • Weitere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Hier wird ebenfalls eine 20-prozentige Grenze verwendet. Der Höchstbetrag liegt bei maximal 4.000 EUR. Zu den anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen zählen beispielsweise Aufwendungen für Heimunterbringung und Pflege usw.

 

Beruflich genutztes Eigenheim

Arbeitest du teilweise oder ganz von zu Hause aus, so kannst du die Kosten anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu den wichtigsten abzugsfähigen Kosten gehören:

  • Teil deines Eigenheims wird für deinen Betrieb genutzt (zum Beispiel für ein Nagelstudio oder eine Werkstatt): Dabei handelt es sich um Betreibausgaben für einen Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit
  • Teil deines Eigenheims wird vermietet (zum Beispiel eine Dachwohnung in deinem Haus): Die Kosten können als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer abgesetzt werden
  • Beruflich genutztes separates Arbeitszimmer: Dein Arbeitszimmer kann als Werbungskosten für nichtselbständige Arbeit steuerlich geltend gemacht werden

 

Wie werden die Kosten abgesetzt?

Um die Kosten richtig abzusetzen, musst du erst einmal zwischen zwei Kostenarten unterscheiden:

  • Kosten, die direkt zugeordnet werden können: Dazu gehören die Kosten für die Aufwendungen, die nur für berufliche Zwecke anfallen. Solche Kosten kannst du zu 100 Prozent absetzen.
  • Anteilige Kosten: Solche Kosten fallen in der Regel für das komplette Eigenheim an. Um hier den Anteil zu berechnen, musst du die gesamten Kosten für dein Eigenheim addieren (zum Beispiel die Heizungs- und Stromkosten, Grundbesitzabgaben etc.) und abschließend prozentual auf die tatsächliche Fläche, die vermietet oder als Arbeitszimmer genutzt wird, anrechnen. Bei einer Wohnung von 100 qm und einem Arbeitszimmer von 20 qm wären das 20 Prozent.

 

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