5 Steuertipps für Rentner

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Lesedauer: 3 Minuten

Viele Rentner und Pensionierte bleiben weiterhin steuerpflichtig und müssen weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das heißt dennoch nicht automatisch, dass die Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen. In diesem Beitrag findest du 5 Steuertipps, wie du als Rentner Steuern sparen und welche Ausgaben du steuermindernd nutzen kannst.

 

  1. Steuertipp für Rentner: Krankheitskosten

Hattest du Ausgaben für deine Gesundheit, die du selbst getragen hast, so kannst du diese grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Die Ausgaben müssen dabei allerdings die zumutbare Belastung übersteigen.

Zu den typischen Krankheitskosten gehören beispielsweise Medikamente, Kuren oder medizinische Behandlungen.

 

  1. Steuertipp für Rentner: Werbungskosten

Als Rentner erhältst du automatisch die Pauschale in Höhe von 102 EUR. Kannst du höhere Ausgaben zum Beispiel für den Rentnerberater nachweisen, so kann ein höherer Betrag für die Werbungskosten von dem Finanzamt anerkannt werden. Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören zum Beispiel:

  • Kontoführungsgebühren
  • Prozess- und Rechtsberatungskosten, die tatsächlich mit der Beantragung deiner Rente verbunden sind
  • Steuerberatungskosten
  • Gewerkschaftsbeiträge

 

  1. Steuertipp für Rentner: Antrag auf Günstigerprüfung

Viele Rentner werden zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgrund der Kapitalerträge verpflichtet. Das Finanzamt geht in diesem Fall oft davon aus, dass Rentner neben Kapitalerträgen weitere nennenswerte Einkünfte wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Hat ein Rentner doch nur seine Kapitalerträge neben der Rente, welche außerdem auch noch der Abgeltungssteuer unterliegen, kannst du öfters sogar auf eine Steuererstattung hoffen. Bei der Abgabe deiner Steuererklärung musst du in diesem Fall die Anlage KAP (Kapitalerträge) einreichen und in der Anlage „Günstigerprüfung“ auswählen. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, so bekommst du die Differenz zu der 25-prozentigen Abgeltungssteuer zurückerstattet.

 

  1. Steuertipp für Rentner: Behinderung

Hast du dauerhafte gesundheitliche Probleme wie eine Behinderung oder chronische Erkrankung, so kannst du die Probleme feststellen und sich einen Freibetrag eintragen lassen. Steuerliche Behindertenpauschbeträge kommen für einen Rentner bei einem Behinderungsgrad zwischen 25 und 100 Prozent infrage.

 

  1. Steuertipp für Rentner: Altersentlastungsbetrag

Hast du das 64. Lebensjahr vollendet und arbeitest weiterhin nebenbei? Dann steht dir ein Altersentlastungsbetrag zu. Die Art, wie du dein Geld verdienst, ist dabei egal: Das können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Arbeitslohn aus deinem Nebenjob oder aus deiner selbständigen Arbeit sein. Die Einkünfte bleiben bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei für dich.

Die Höhe des Freibetrags hängt von dem Jahr ab, in dem du 65 geworden bist. Im Jahr 2020 betrug der Altersentlastungsbetrag 16 Prozent deiner Gesamteinkünfte. Dabei dürften es maximal 760 EUR sein.

 

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