Kinderfreibetrag: Was solltest du wissen?

Kinderfreibetrag
Glückliche Familie, Kinderfreibetrag, Kindergeld

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Lesedauer: 3 Minuten

Hast du Kinder? So bekommst du in der Regel Kindergeld oder profitierst von einem Kinderfreibetrag. Beide Möglichkeiten stellen eine Steuerentlastung für die Ausgaben dar, die den Eltern entstehen können. Mehr über Kinderfreibetrag erzählen wir dir hier!

 

Wann steht mir Kinderfreibetrag oder Kindergeld zu?

In der Regel erhältst du für dein Kind entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Was für dich am günstigsten ist, wird automatisch von dem Finanzamt ermittelt. In den meisten Fällen bleibt es tatsächlich beim Kindergeld, doch bei einigen Steuerzahlern kann der Kinderfreibetrag einen zusätzlichen Vorteil bei der Steuer machen.

Das Kindergeld wird nach der Antragstellung von der Geburt deines Kindes monatlich ausgezahlt.

 

Kinderfreibetrag: Was solltest du wissen?

 

Das Kindergeld wird fast jährlich erhöht. Seit 2019 erhältst du für jedes Kind weitere 10 EUR monatlich. Für das erste und das zweite Kind stehen dir je 204 EUR zu, für das dritte Kind 210 EUR. Für jedes weitere Kind sind es dann 235 EUR.

Das Kindergeld ist zum 1. Januar um weitere 15 EUR gestiegen und liegt aktuell für das erste und zweite Kind bei je 219 EUR im Monat. Für das dritte Kind bekommst du 225 EUR und für jedes weitere Kind 250 EUR.

Zusätzlich kam es aufgrund der Corona-Pandemie zu weiteren Kinderbonus-Auszahlungen. Im Herbst 2020 bekamen alle Kindergeldberechtigte einmalig 300 EUR. 2021 gab es noch mal 150 EUR.

 

Ist für dich ein Kinderfreibetrag günstiger, so bekommst du keine monatlichen Auszahlungen. Die Kinderfreibeträge werden in deiner Steuererklärung von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen:

  • Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)
  • Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes

 

Der Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes wird ebenfalls regelmäßig angepasst. 2020 lag der Freibetrag pro Kind bei 2.586 EUR im Jahr.

2021 ist der Freibetrag für das Existenzminimum auf 2.928 EUR gestiegen.

 

Der Betreuungsfreibetrag war bis 2021 konstant und lag bei 1.320 EUR pro Elternteil bzw. 2.640 EUR pro Kind. Ab 2021 beträgt der Betreuungsfreibetrag 1.464 EUR pro Elternteil bzw. 2.928 EUR pro Kind.

 

Kinderfreibeträge ab 2018

 

 

Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag

Du hast einen Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag von der Geburt deines Kindes und anschließend bis zum

  • Lebensjahr oder
  • Lebensjahr (Sofern dein Kind sich im Studium oder in einer Ausbildung befindet oder einen freiwilligen Dienst leistet)

Ist dein Kind behindert und kann sich nicht selbst unterhalten, so kann ein unbegrenzter Anspruch bestehen.

 

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