Steuerklassen – das musst du wissen!

Steuererklärung allgemein
Zwei Menschen, Laptop, Steuerklassen

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Bist du in Deutschland steuerpflichtig, so wird dir auch eine Lohnsteuerklasse zugeteilt. Die Steuerklasse ist für die Höhe des tatsächlich ausgezahlten Nettolohns und der von dem Staat einbehaltenen Lohnsteuer ausschlaggebend.

 

Welche Steuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt 6 Steuerklassen. Jedem Arbeitgeber wird eine Steuerklasse von dem Finanzamt zugeordnet. Mithilfe der Steuerklasse kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter berechnen.

 

Welche Steuerklasse gilt für mich?

Deine Steuerklasse richtet sich grundsätzlich nach deinem Familienstand. Bist du alleinstehend, so bekommst du die Steuerklasse I (1). Alleinerziehende werden der Steuerklasse II (2) zugeordnet und können einen höheren Entlastungsbetrag verwenden.

Hast du mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs, so wirst du ab dem zweiten Job automatisch der Steuerklasse VI (6) zugeordnet.

Die Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen.

 

Steuerklasse 1: Die Steuerklasse I (1) wird allen Ledigen, geschiedenen oder getrenntlebenden Arbeitnehmern zugeordnet. Auch für Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall gilt die Steuerklasse 1.

Steuerklasse 2: Die Steuerklasse II (2) ist für die Alleinerziehende vorgesehen, sofern Sie in ihrem Haushalt mindestens ein Kind zu betreuen haben. Das Kind muss dort gemeldet sein und es muss einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bestehen. Zusätzlich dürfte keine Haushaltsgemeinschaft mit weiteren volljährigen Personen bestehen.

Der (Grund-)Entlastungsbetrag für das Jahr 2021 beträgt 1.908 EUR. Für das zweite und jedes weitere Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 240 EUR gewährt.

Steuerklasse 3: Die Lohnsteuerklasse III (3) ist für den Besserverdienenden Partner in einer eingetragenen Partnerschaft oder Ehe vorgesehen. Als Partner mit geringerem Einkommen wirst du automatisch in die Steuerklasse 5 eingeteilt.

Steuerklasse 4: Geben die Ehepartner nichts ein, so wird automatisch von der Steuerklasse IV (4) ausgegangen. Verdienen die Partner ähnlich viel, so ist die Steuerklasse 4 optimal.

Steuerklasse 4*: Bei der Steuerklasse IV* (bzw. 4 mit Faktor) wird der Splittingvorteil bereits im Laufe des Jahres mitberücksichtigt. Die Finanzbehörde errechnet bereits im Vorfeld die voraussichtliche steuerliche Schuld der Ehepartner für das gesamte Jahr. Die Steuerschuld wird dann durch 12 geteilt und als monatliche Lohnsteuer einbehalten.

Steuerklasse 5: Die Lohnsteuerklasse V (5) ist das Gegenstück zu der Steuerklasse 3.

Steuerklasse 6: Übst du als Arbeitnehmer mehr als 2 sozialversicherungspflichtige Jobs aus, so kommt die Steuerklasse VI (6) zum Einsatz. Du musst dann einen Job für diese Steuerklasse bei der Finanzbehörde anmelden. Die Abzüge in der Steuerklasse 6 fallen am höchstens aus.

 

Lohnsteuerklasse

 

Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?

Ändern sich deine Familienverhältnisse, so muss auch die Steuerklasse angepasst werden. Die Steuerklasse wird geändert, wenn

  • Du heiratest
  • Du als Alleinstehende ein Kind bekommst
  • Dein Ehepartner stirbt
  • Wenn du dich trennst oder scheiden lässt
  • Du zusätzlich einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job annimmst

 

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Jetzt Steuererklärung beauftragen!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.