Erbschaftssteuer: Was solltest du wissen?

Erbschaftssteuer
Beerdigung, Erbe, Erbschaftssteuer

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Lesedauer: 3 Minuten

Wer ein Erbe eintritt, der zahlt auch die Erbschaftssteuer. Wer sich allerdings rechtzeitig über die Erbschaftssteuer informiert, kann eine Menge Geld sparen. Was du über das Thema wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Wann muss ich die Erbschaftssteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jeder, der was erbt, auch eine Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer wird allerdings in der Regel erst dann erhoben, wenn der Freibetrag überschritten ist. Die Fälligkeit und die Höhe der Steuer hängen von zwei Faktoren ab:

  • Die Höhe des Erbes
  • Grad der Verwandtschaft

 

Wie hoch sind die Freibeträge?

Die Höhe der Freibeträge hängt ganz von dem Grad der Verwandtschaft ab. Die Erben werden grundsätzlich in drei Steuerklassen unterteilt:

  • Steuerklasse 1: Dazu zählen Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern und Nachkommen des/der Erblassers*ins
  • Steuerklasse 2: Dazu zählen die Geschwister, Neffen und Nichten, Schwiegerkinder und Stiefeltern
  • Steuerklasse 3: Nicht verwandte Freunde, Bekannte

 

Die Freibeträge für die Verwandte aus der Steuerklasse 1 betragen:

 

Erbschaftssteuerklasse 1

 

 

Geschwister, Nichten und Neffen und alle aus der Steuerklasse 3 können einen Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR nutzen.

Außerdem kannst du als Lebenspartner oder das Kind des Erblassers noch gewisse Versorgungsfreibeträge nutzen, wenn du auf die finanzielle Unterstützung angewiesen bist.

 

Wie hoch ist der Erbschaftssteuersatz?

Mit dem Erbschaftssteuersatz kannst du die Höhe der festgelegten Abgaben ermitteln. Die genaue Höhe ist im Erbschaftsteuergesetzt festgesetzt. Die Höhe ist von dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Nachlasses abhängig.

In der Tabelle kannst du unterschiedliche Erbschaftsteuersätze ablesen:

 

Erbschaftssteuersatz

 

Versorgungsfreibetrag

Unter Umständen kannst du auch einen Versorgungsfreibetrag erhalten. Ein Versorgungsfreibetrag wird den Kindern des Erblassers und den Ehepartnern gewährt.

Der Grundgedanke hinter dem Versorgungsfreibetrag ist die Sicherstellung der Versorgung der hinterbliebenen Person nach dem Tod des Erblassers.

Den Kindern zwischen 0 und 5 Jahren steht ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 52.000 EUR zu. Den Kindern zwischen 20 und 27 stehen 10.300 EUR zu. Den Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartner stehen ganze 256.000 EUR zu.

 

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