Steuererklärung für Studenten: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 2 Minuten

Als Student*in stehst du unter enormen Druck: Vorlesungen besuchen, Hausarbeiten schreiben, Klausuren etc. Zudem müssen viele Student*innen für sich selbst aufkommen und noch nebenbei arbeiten. Die Kosten während des Studiums solltest du nicht unterschätzen! Viele Studienkosten kannst du mit deiner Steuererklärung zurückholen. Wie das geht und was du wissen musst, erzählen wir dir hier!

 

Muss ich als Student*in eine Steuererklärung abgeben?

Als Student*in bist du grundsätzlich nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet. Du kannst allerdings eine Steuererklärung freiwillig abgeben.

Zu einer Steuererklärung bist du als Student*in erst dann verpflichtet, wenn du

  • Bei mehreren Arbeitgebern angestellt bist
  • Selbständig oder freiberuflich tätig bist und dein Verdienst über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag für 2021 beträgt 9.744 EUR. Für 2022 wird der Grundfreibetrag 9.984 EUR betragen
  • Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen erzielst, die über den Grundfreibetrag hinaus gehen

 

Die Kosten für dein Erststudium kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Befindest du dich in deinem Zweitstudium, so können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Außerdem kannst du in deiner Zweitausbildung einen Verlustvortrag machen.

 

Was kann ich als Student*in absetzen?

Folgende Kosten kannst du als Student*in von der Steuer absetzen:

  • Computer/Laptop
  • Studiengebühren
  • Kosten für Lernmaterialien und Arbeitsmittel
  • Unterkunftskosten
  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Umzugskosten
  • Studentische Vereinigungen
  • Zinsen für Studienkredit
  • Kosten für Auslandssemester und Exkursionen

 

Sonderausgaben vs. Werbungskosten

Du kannst jährlich bis zu 6.000 EUR an Sonderausgaben geltend machen. Der Abzug erfolgt ausschließlich in dem Jahr, in dem die Steuer gezahlt wurde. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Erzielst du als Student*in keine steuerpflichtigen Einkünfte, so erhältst du leider auch keine Steuererstattung.

In einem Zweitstudium kannst du die Kosten als Werbungskosten geltend machen. In dem Fall kannst du eine Geltendmachung eines Verlustvortrags in Anspruch nehmen.

 

Kann ich meine Steuererklärung rückwirkend einreichen?

Ja, das kannst du! Als Student*in kannst du eine Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. 2021 kannst du deine Steuererklärung für 2017 rückwirkend einreichen.

Außerdem zahlt das Finanzamt noch Zinsen drauf! Hast du in den letzten Jahren keine Steuererklärung eingereicht, so bekommst du Zinsen von dem Finanzamt. Der Zinssatz beträgt 6 Prozent. Das entspricht 0,5 Prozent für jeden vollen Monat.

 

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