Steuererklärung im Trennungsjahr: Was solltest du wissen?

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Trennung, Paar, Scheidung, Steuererklärung im Trennungsjahr

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Lesedauer: 2 Minuten

Frisch getrennt? Auch wenn du frisch Single geworden bist, kannst du bei der Steuererklärung im Trennungsjahr entscheiden, ob du mit deinem Ex-Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgibst.

 

Gemeinsame Steuererklärung

Du und dein Ex-Partner habt die Möglichkeit, im Trennungsjahr ein letztes Mal eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Die Zusammenveranlagung besteht noch für das gesamte Kalenderjahr nach der Trennung. Damit die gemeinsame Veranlagung für das Jahr noch besteht, müsst ihr folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr müsst als Paar für mindestens einen Tag im Trennungsjahr einen gemeinsamen Hausstand haben
  • Ihr müsst beide der letzten gemeinsamen Einkommensteuererklärung zustimmen

Bist du in der niedrigeren Steuerklasse, so solltest du dir im Klaren sein, dass dein Ex-Partner eine höhere Steuerrückzahlung erhält. So musst du dir gegebenenfalls den Unterschied von ihm auszahlen lassen.

Erfüllt ihr die Voraussetzungen nicht oder bleibt ihr lieber bei den getrennten Steuererklärungen, so könnt ihr diese beantragen.

 

Wann kannst du von einer dauernden Trennung ausgehen?

Ihr lebt im steuerlichen Sinne dauernd getrennt, sofern ihr eure Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft auf Dauer aufgelöst habt. Lebst du mit deinem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, so geht die Finanzbehörde vom weiteren Bestehen einer Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft aus.

 

Lohnt sich die Zusammenveranlagung um Trennungsjahr für dich?

Bei einer gemeinsamen Veranlagung wird weiterhin nach dem Prinzip des Ehegattensplittings gehandelt. Beide Ehegatten werden demnach so behandelt, als hätten sie gleich viel verdient. Die Summe aus beiden Einkommen wird halbiert und erst dann versteuert.

Verdienst du weniger, so kann es für dich unvorteilhaft werden.

 

Antrag für die Auflösung der Zusammenveranlagung

Als Person mit einer niedrigeren Steuerklasse kannst du einen Antrag auf die getrennte Veranlagung und Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen.

Als Besserverdiener musst du die Nachteile, die bei der Person mit der niedrigeren Steuerklasse durch die Zusammenveranlagung entstanden sind, ausgleichen. Dies kann unter anderem durch den Trennungsunterhalt geschehen. Die Höhe des Trennungsunterhalts wird in der Regel auf Basis steuerlich begünstigten Einkommen bemessen.

 

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