Umzugskosten von der Steuer absetzen: Was solltest du wissen?

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Umzug, Umzugskosten von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 3 Minuten

Für einen Wohnungswechsel kann es sicherlich zahlreiche Gründe geben: Nachwuchs, neuer Job oder vielleicht familiäre Gründe? Eins ist aber sicher: Ein Umzug kostet einem nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch Geld. Wie du die Kosten steuerlich geltend machen kannst, erklären wir in diesem Beitrag!

 

Berufliche Umzugskosten: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wechselst du deinen Wohnort aus beruflichen Gründen, so kannst du die Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Alternativ kann auch dein Arbeitgeber dir die Kosten ersetzen, diese musst du nicht versteuern.

Die Kosten kannst du in folgenden Fällen geltend machen:

  • Du wurdest beruflich versetzt: Fordert dich dein Arbeitgeber zum Umzug aus betrieblichen Gründen auf, so kannst du die Kosten absetzen.
  • Du trittst deine erste Arbeitsstelle in einer anderen Stadt an: Du kannst die Umzugskosten absetzen, wenn du aufgrund einer Ausbildung, eines Studiums oder den ersten Job in eine andere Stadt umziehst.
  • Standortwechsel: Wechselt dein Arbeitgeber den Standort der Firma, was zu einem beruflich bedingten Umzug führt, dann kannst du die Kosten für den Umzug steuerlich geltend machen.
  • Dann Arbeitsweg wird verkürzt: Nimmt der Arbeitsweg durch deinen Umzug mindestens eine Stunde weniger in Anspruch (Hin- und Rückfahrt), so kann der Umzug von der Steuer abgesetzt werden.
  • Du wechselst deinen Arbeitsplatz: Wechselst du deinen Wohnort aus beruflichen Gründen, so kannst du die Kosten steuerlich geltend machen.
  • Du willst die doppelte Haushaltsführung beenden: Ziehst du um, um deinen Wohnort endgültig an deinen Beschäftigungsort zu verlegen, so kannst du die Kosten von der Steuer absetzen.
  • Du kehrst aus dem Ausland zurück: Hast du im Ausland gelebt und kehrst nun wieder zurück, um eine Arbeitsstelle zu betreten, so sind die Umzugskosten absetzbar.

 

Welche Kosten kann ich bei meinem beruflichen Umzug absetzen?

Die meisten Kosten für deinen Umzug musst du erst mal belegen können. Zu den grundsätzlich abzugsfähigen Kosten, die du belegen musst, gehören:

  • Umzugshelfer: Mit oder auch ohne Umzugsunternehmen
  • Reisekosten: Für die Fahrten für die Wohnungsbesichtigungen und Wohnungssuche kannst du 30 Cent pro Kilometer absetzen
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Wohnungsvermittlungsgebühren: Darunter kannst du ortsübliche Maklergebühren verstehen
  • Beförderungsauslagen: Darunter kannst du die Auslagen für die Beförderung des Hausrats verstehen
  • Mietenschädigung: Für die doppelte Mietzahlungen für maximal 6 Monate oder 3 Monatsmieten für die neue Wohnung, falls du diese noch nicht benutzen kannst
  • Aufwendungen: Du kannst die Ausstattung mit zwingend notwendigen Geräten steuerlich geltend machen. Dabei kannst du bis zu 230,08 EUR für einen Kochherd und 163,61 EUR für einen Ofen absetzen
  • Verpflegungsmehraufwand: Hast du durch die doppelte Haushaltsführung mehr Aufwände, so kannst du bis zu 3 Monate eine Verpflegungspauschale in Höhe von 28 EUR täglich geltend machen

 

Umzugskostenpauschale

Für weitere mit einem Umzug anfallende Kosten kannst du eine Umzugskostenpauschale ansetzen. Dabei sind keine Einzelnachweise notwendig. Die Umzugskostenpauschale für Singles beträgt 820 EUR. Für Ehepaare liegt die Umzugskostenpauschale bei 1.639 EUR. Für alle weiteren, zum selben Haushalt gehörenden Personen, kann jeweils 361 EUR dazugerechnet werden.

Folgende Umzugskosten können bei der Umzugskostenpauschale abgerechnet werden:

  • Renovierung deiner alten Wohnung
  • Ummeldegebühren für dein Pkw und Personalausweis
  • Schönheitsreparaturen in deiner alten Wohnung
  • Montage von Gardinen
  • Trinkgelder (zum Beispiel für die Umzugshelfer)
  • Anzeigen für Wohnungssuche
  • Anbringen von Lampen
  • Einbau von der Küche und elektrischen Geräten

 

Private Umzugskosten

Erfolgt dein Umzug aus privaten Gründen, so kannst du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Du kannst dabei bis zu 4.000 EUR pro Steuerjahr geltend machen.

Zu den privaten Gründen für einen Umzug gelten:

  • Gesundheitliche Gründe
  • Eine Naturkatastrophe
  • Eine Ausbildung

 

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