Spenden von der Steuer absetzen: Was solltest du wissen?

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Herz in den Händen, Spenden von der Steuer absetzen

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

„Das wahre Glück ist: Gutes zu tun.“ – Sokrates

 

Hast du was Gutes getan und an die Bedürftigen gespendet? Wusstest du auch, dass du die Spenden absetzen kannst? Hast du was Gutes getan, vergiss nicht die Tat in deiner Steuererklärung zu erwähnen! Du kannst die Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

 

Was ist eine Spende?

Im steuerrechtlichen Sinne kannst du unter dem Begriff „Spenden“ freiwillige Zuwendungen verstehen, bei denen du nicht auf ein Leistungsaustausch hoffst. Mit anderen Worten erwartest du als Spender*in keine Gegenleistung für die Spende.

Die Spende kann in Form von Geld oder Gegenständen erfolgen.

 

Welche Spenden kann ich von der Steuer absetzen?

Spendest du Geld oder Sachen an eine gemeinnützige Organisation, so kannst du die Spende steuerlich geltend machen. Liegt die Spende unter 300 EUR (vor 2021 200 EUR), brauchst du nicht einmal eine offizielle Spendenbescheinigung.

Deine Spenden sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, sofern sie

  • Ohne Gegenleistung erfolgen
  • Freiwillig sind
  • Durch die Zuwendungsbestätigung nachgewiesen sind
  • An die steuerbegünstigten Organisationen gerichtet sind
  • Steuerbegünstigte (gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige) Zwecke verfolgen

 

Welche Spenden sind nicht absetzbar?

Spendest du direkt an die Bedürftige, so kannst du die Spenden leider nicht steuerlich geltend machen. Selbst wenn du mithilfe einer steuerbegünstigten Organisation eine Zuwendung an eine bestimmte Person weiterleitest, bleibt diese nach wie vor nicht absetzbar.

 

Wo gebe ich spenden in der Steuererklärung an?

Du führst die gespendete Summe bei deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage Sonderausgaben auf. Als Privatperson darf der Abzug allerdings nicht über 20 Prozent deiner gesamten Einkünfte gehen.

 

Spendennachweis

Liegt deine Spende unter 300 EUR (vor 2021 200 EUR), ist ein Nachweis nicht erforderlich. Das Finanzamt sich in diesem Fall mit einem vereinfachten Nachweis zufrieden. Als vereinfachter Nachweis würden eine Kopie des Kontoauszugs oder ein Beleg ausreichen.

Sollte die Spende doch über 300 EUR gehen, so bräuchtest du eine Spendenbescheinigung vom/n Empfänger*in. Die Spendenbescheinigung müsste folgende Angaben beinhalten:

  • Höhe und Art der Spende
  • Adresse des/r Empfängers*in
  • Bestätigung, dass deine Spende für eine steuerbegünstigten Zweck eingesetzt wird

Möchtest du bei einem Katastrophenfall wie Hochwasser 2021 spenden, kannst du ebenfalls bis zu der 300-EUR-Grenze ein vereinfachtes Nachweis verwenden.

 

Wie siehts bei den Sachspenden aus?

Spendest du Klamotten oder Lebensmittel, so müsstest du dir für die Spende ebenfalls eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen. Außerdem müsstest du ein Beleg bzw. Kassenzettel aufbewahren.

Spendest du gebrauchte Kleidung oder Gegenstände, so müsste der Wert geschätzt und auf der Bescheinigung über die Spende vermerkt werden.

 

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