Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen: Geht das?

Steuererklärung allgemein
Scwangere Frau, Schwangerschaft, Schwangerschaftskosten von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 2 Minuten

„Nur Mütter können an die Zukunft denken – denn sie bringen sie mit ihren Kindern zur Welt.“ – Maxim Gorky.

Eine Schwangerschaft bringt nicht nur das Glück, sondern auch viele Kosten mit sich. Wie du die Kosten reduzieren und Steuern sparen kannst erzählen wir dir in diesem Beitrag!

 

Was sich erst mal schlimm anhört, ist eigentlich ein Vorteil: Der Staat betrachtet eine Schwangerschaft wie eine Krankheit. Warum ist es gut? Viele Rechnungen und Kosten, die durch die Schwangerschaft entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

 

Welche Schwangerschafts- und Geburtskosten kannst du von Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Kosten, die durch die Geburt oder Schwangerschaft entstanden sind, von der Steuer absetzen. Von den Kosten wird aber in der Regel die zumutbare Belastung von der Finanzbehörde abgezogen. Außerdem müsstest du noch die von der Krankenversicherung oder -kasse erstattete Beträge abziehen.

Zu den typischen Schwangerschaftskosten gehören:

  • Kosten für eine Hebamme
  • Gebühren für die Geburtsvorbereitungskurse, sofern diese von einem Arzt verordnet wurden
  • Medikamentenrechnungen, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen wurden
  • Gebühren für die Schwangerschaftsgymnastik, sofern diese ärztlich verordnet wurde
  • Fahrtkosten zur Entbindung (zum Beispiel Taxi-Kosten)
  • Fahrtkosten zum Geburtsvorbereitungskurs, zur Schwangerschaftsgymnastik (sofern diese ärztlich verordnet wurden)
  • Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen
  • Kosten für Pränataldiagnostik (dazu gehören Erst-Trimester-Screening, Streptokokken-B-Test, IGeL-Leistungen, zusätzlicher Ultraschal etc.), die von der Krankenkasse nicht übernommen wurden, jedoch ärztlich verordnet wurden

 

Was kannst du nicht absetzen?

Du kannst folgende Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen:

  • Erstausstattung für das Baby
  • Schwangerschaftskleidung
  • Umzug in eine größere Wohnung
  • Möbel für das Kinderzimmer
  • Klamotten für das Baby

 

Müssen die Kosten nachgewiesen werden?

Ja, das müssen sie. Die Ausgaben für spezielle Kurse, Medikamente, Fahrtkosten oder Heilmittel müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die Aufwendungen müssen außerdem als medizinisch notwendig nachgewiesen werden. Um die Notwendigkeit nachzuweisen, bräuchtest du ein Attest vom Amtsarzt. Das Attest müsste, bevor die Kosten entstanden sind, ausgestellt worden sein.

 

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